Der Soli bleibt

Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß und in seiner aktuellen Form gerechtfertigt. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Klage von sechs FDP-Politikern abgewiesen, die den Zweck der Abgabe als entfallen betrachteten.