Entgeltunterlagen: ab 2027 verpflichtend digital

Bereits seit dem 1. Januar 2022 müssen bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch geführt werden (§ 8 Abs. 3 BVV). Bislang konnten sich Arbeitgeber auf Antrag beim zuständigen Betriebsprüfungsdienst von dieser Verpflichtung befreien lassen. Diese Möglichkeit endet endgültig zum 31. Dezember 2026.

Ab dem 1. Januar 2027 wird die elektronische Führung verpflichtend und im Rahmen von Betriebsprüfungen geprüft. Neben den klassischen Entgeltabrechnungen betrifft die Pflicht insbesondere die sogenannten begleitenden Entgeltunterlagen gemäß § 8 Abs. 2 BVV. Diese umfassen – je nach Einzelfall – eine Vielzahl an unterschiedlichen Dokumenten (z.B. Befreiungsanträge oder Immatrikulationsbescheinigungen).

Diese Unterlagen müssen für alle relevanten Vorgänge ab 1. Januar 2027 zwingend digital vorliegen und verwaltet werden. Dabei gelten klare Vorgaben für die Dateiformate, die Struktur und Ablage der Dateien. Auch die Bezeichnung der Dateien ist konkret vorgegeben. Eine rückwirkende Dokumentation von Sachverhalten vor 2027 ist jedoch nicht erforderlich.

Stand: 19. Mai 2026