EU-Meldeportal für Auslandsentsendungen geplant

Die sogenannte eDeclaration-Verordnung sieht die Einrichtung eines zentralen Meldeportals für Auslandsentsendungen innerhalb der EU vor. Damit sollen Unternehmen entlastet und Arbeitnehmerschutzrechte gestärkt werden.
Mann mit Gepäck und Laptop am Flughafen

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat der EU hat eine Verordnung zur sogenannten eDeclaration auf den Weg gebracht. Die Verordnung sieht die Einrichtung eines digitalen, multilingualen Portals vor, auf dem Arbeitgeber zentral die Entsendung von Arbeitnehmern in einen anderen EU-Mitgliedstaat melden können. Bislang gibt es in jedem EU-Mitgliedstaat ein eigenes nationales Verfahren für die Meldung von Entsendungen. Diese Meldungen sind zentrale Grundlage für die Kontrolle, ob vorgeschriebene Arbeitsbedingungen eingehalten wurden, insbesondere im Hinblick auf die Vergütung sowie auf Arbeitsschutzvorschriften.

Künftig sollen einheitliche digitale Standards den direkten elektronischen Informationsaustausch zwischen Unternehmen und Prüfbehörden sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Prüfbehörden vereinfachen. Zudem sollen die entsandten Beschäftigten einen Auszug ihrer Entsendemeldung und einen Link zur nationalen Website erhalten, auf der sie sich in den gängigen EU-Sprachen über ihre Rechte informieren können.

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat müssen der eDeclaration-Verordnung noch zustimmen.