Freibeträge für 2025 eintragen lassen
Seit Anfang Oktober 2024 können sich Arbeitnehmer im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren einen Lohnsteuer-Freibetrag für 2025 eintragen lassen. Der Freibetrag wirkt sich unterjährig beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber steuermindernd aus.