Geplante lohnsteuerliche Änderungen für 2027

Am 1. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, Bürger mit mittlerem und geringem Einkommen ab 2027 zu entlasten. Gegenfinanziert werden soll dies über eine sogenannte „Reichensteuer“.

Mit dem Programm des Koalitionsausschusses für Aufschwung und Beschäftigung will die Koalition die Bürger zum 1. Januar 2027 bei der Einkommensteuer/Lohnsteuer entlasten. Bislang sind folgende Planungen bekannt geworden:

  • Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrages sollen erhöht und die Progressionskurve durch eine Rechtsverschiebung des Spitzensteuersatzes abgeflacht werden.
  • Die Obergrenzen für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag nach § 3b EStG sollen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro zum 1. Januar 2027 erhöht werden.
  • Ab 2028 könnte eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro durch diese Maßnahmen gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden.
  • Die Gegenfinanzierung soll vor allem über eine Erhöhung der „Reichensteuer“ erfolgen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro ein Satz von 47 Prozent. Derzeit greift der aktuelle Höchststeuersatz von 45 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro.
  • Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 auf 15 Prozent verringert werden.
  • Der Pauschalsteuersatz bei Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent angehoben werden.

Die Umsetzung dieser Vorschläge im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens ist abzuwarten.

Stand: 21. Juli 2026