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Wer im Freien arbeitet, kann sich oftmals kein schattiges Plätzchen gönnen und ist direkt der Sonne ausgesetzt. Diese Maßnahmen helfen als Hitzeschutz.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Der Arbeitgeber muss (gemäß § 3a der Arbeitsstättenverordnung, Anhang 5.1) dafür sorgen, dass Beschäftigte im Außenbereich vor gesundheitsgefährdenden äußeren Einwirkungen geschützt sind. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Kopfbedeckungen mit Krempe und Nackenschutz, hautabdeckender, luftiger und vor UV-Strahlung schützender Kleidung sowie einem Augenschutz spielt hierbei eine zentrale Rolle. Dabei lohnt sich die Investition in hochwertige Materialien.
Sonnenschutz für die Augen
Nicht nur die Haut, auch die Augen können durch UV-Strahlen geschädigt werden. Für ausreichenden Schutz sorgen Sonnenbrillen, die über ein CE-Kennzeichen und die Angabe „UV 400“ (Filterwirkung für UV-Strahlung bis 400 nm) verfügen. Berufsgenossenschaften empfehlen für Mitteleuropa UV-Schutzbrillen mit 18 % bis 43 % Lichtdurchlässigkeit (Kategorie 2 der DIN EN ISO 12312-1). Damit sind ein ausreichender UV-Schutz und bei braunen oder grauen Gläsern auch eine sichere Farberkennung im Straßenverkehr gewährleistet. Zusätzlich sollte die Brille eine transparente seitliche Abschirmung haben.
Hitzeangepasste Arbeitsplanung
Schwere körperliche Arbeiten sollten grundsätzlich in die frühen Morgenstunden verlegt und zeitlich klar beschränkt werden, um die besonders intensive UV-Belastung zur Mittagszeit (11–15 Uhr) zu umgehen. Hierzu dienen auch verpflichtende Pausen in klimatisierten Räumen und ausreichende Mindesttrinkmengen. Gleichzeitig wird eine zu große körperliche Anstrengung zur Mittagszeit bzw. bei erhöhten Ozonwerten vermieden. Eine Arbeitsplanung gegen den Sonnenlauf (früher Arbeitsbeginn bei verlängerter Mittagspause) sowie eine intensivere Mitarbeiterrotation helfen, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und Arbeitsmängel zu vermeiden.
Neue Gesundheitsrisiken durch Klimawandel
Noch relativ neu ist die Erkenntnis, dass mit den Durchschnittstemperaturen die Gefahr bislang exotischer Infektionskrankheiten steigt, die durch sich neuerdings in Deutschland ausbreitende Wirtstiere wie Tigermücken übertragen werden. Aber auch einheimische Wirtstiere wie Zecken oder Eichenprozessionsspinner haben inzwischen fast ganzjährig Saison und sollten beim Schutz der Beschäftigten im Freien berücksichtigt werden.
Lässt sich auf technisch-organisatorischem Weg kein ausreichender UV-Schutz bzw. Insektenschutz herstellen, kann der Arbeitgeber sogar verpflichtet sein, den Mitarbeitern neben ausreichend Getränken kostenfreie Sonnenschutzmittel (wasserfest, mindestens Lichtschutzfaktor 50) und ggf. Repellents (Insektenschutzmittel) zur Verfügung zu stellen.
Sofortmaßnahmen im Notfall
Treten bei Mitarbeitenden Schwindel, Übelkeit und Schwäche auf, könnte es sich um einen Hitzekollaps oder Sonnenstich handeln. Der Betroffene muss umgehend an einen kühlen, schattigen Ort gebracht und eng sitzende Kleidung gelockert oder entfernt werden. Geben Sie dem Betroffenen schluckweise Wasser oder – im optimalen Fall – elektrolythaltige Getränke in Umgebungstemperatur und versuchen Sie, den Körper mit kalten Umschlägen abzukühlen. Bei Bewusstlosigkeit sollte der Betroffene in die stabile Seitenlage gebracht und sofort der Notarzt gerufen werden.