Kündigungsschutz für Topverdiener soll fallen

Unternehmen sollen sich künftig leichter von Spitzenverdienern trennen können. Die Bundesregierung will im Rahmen der geplanten Arbeitsmarktreform eine entsprechende Neuregelung vornehmen.

Ab dem 1. Januar 2027 sollen Topverdiener in Deutschland keinen Kündigungsschutz mehr haben. Stattdessen soll ermöglicht werden, das Arbeitsverhältnis mit einer steuerbegünstigten Abfindung auflösen zu können. Die Neuregelung soll Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen oberhalb des 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung betreffen. Gemessen an der BBG in 2026 wären dies Personen, die mehr als 177.450 Euro pro Jahr verdienen. Die entsprechende Gesetzesänderung liegt noch nicht vor.

Derzeitige Rechtslage

Bislang differenziert das Kündigungsschutzgesetz nicht nach der Gehaltshöhe. Der Kündigungsschutz bestimmt sich nach aktueller Rechtslage nach der sogenannten Wartezeit (sechs Monate nach Einstellung), der Betriebsgröße sowie im Hinblick auf die Kündigungsfristen auch die Betriebszugehörigkeit. 

Auf Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten ist das Kündigungsschutzgesetz derzeit nicht anwendbar. Für Alt-Arbeitsverhältnisse, die bereits vor dem 31. Dezember 2003 bestanden haben, gilt ein Schwellenwert von fünf Beschäftigten.

Stand: 21. Juli 2026