Künstlersozialabgabe: Entgeltmeldung bis 31. März 2026

Arbeitgeber, die selbstständige Künstler und Publizisten beauftragen, müssen alle Entgelte, die sie im Laufe eines Kalenderjahres für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt haben, im ersten Quartal des Folgejahres an die Künstlersozialkasse melden. Die Entgeltmeldung für das Kalenderjahr 2025 dient als Grundlage für die Bemessung der Künstlersozialabgabe und ist bis zum 31. März 2026 abzugeben.
Grafiker am Schreibtisch schaut sich Farbkarte an

Übermittlung der Entgeltmeldung

Der Meldebogen kann per Post an die Künstlersozialkasse übersandt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Online-Meldung abzugeben. Hierfür melden sich Arbeitgeber mit ihrer Abgabenummer und dem zugehörigen Authentifizierungscode online an und übermitteln anschließend die abgabepflichtigen Entgelte für das abgelaufene Kalenderjahr elektronisch. Den Meldebogen sowie weitere Informationen zur Entgeltmeldung und zur Künstlersozialabgabe finden Arbeitgeber auf der Internetseite der Künstlersozialkasse.