Künstlersozialabgabe: Entgeltmeldung bis 31. März 2026
Arbeitgeber, die selbstständige Künstler und Publizisten beauftragen, müssen alle Entgelte, die sie im Laufe eines Kalenderjahres für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt haben, im ersten Quartal des Folgejahres an die Künstlersozialkasse melden. Die Entgeltmeldung für das Kalenderjahr 2025 dient als Grundlage für die Bemessung der Künstlersozialabgabe und ist bis zum 31. März 2026 abzugeben.
