Meldefristende 31.03.2023 (2): Künstlersozialabgabe

Bis zum 31. März 2023 ist die Entgeltmeldung für das Kalenderjahr 2022 an die Künstlersozialkasse abzugeben.

Arbeitgeber, die selbstständige Künstler und Publizisten beschäftigen, müssen alle Entgelte, die im Laufe eines Kalenderjahres für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt werden, per jährlicher Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse melden. 

Den für den Postversand vorbereiteten Meldebogen finden Arbeitgeber auf der Internetseite der Künstlersozialkasse. Alternativ ist eine Onlinemeldung möglich: Arbeitgeber können sich mit ihrer Abgabenummer und dem zugehörigen Authentifizierungscode online anmelden und anschließend ihre abgabepflichtigen Entgelte für das abgelaufene Jahr elektronisch übermitteln.