Schichtarbeiter dürfen bei Nachtzuschlägen nicht benachteiligt werden
Eine tarifliche Regelung, die verschiedene Höhen der Zuschläge für Nachtschichtarbeit und Nachtarbeit außerhalb des Schichtsystems festlegt, verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (BAG, Urteil vom 21. August 2024, 10 AZR 504/20).