Neue Berufskraftfahrerpauschale 2024
Mit der Änderung des § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG), der Bestandteil des Wachstumschancengesetzes ist, wird die gesetzliche Pauschale für Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit auf Kraftfahrzeugen ausüben und auch dort übernachten („Berufskraftfahrer“), ab 2024 von 8 auf 9 Euro je Kalendertag angehoben.