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Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli

Ab dem 1. Juli 2024 gelten turnusgemäß neue Pfändungsfreigrenzen. Sie sollen sicherstellen, dass Schuldner bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können und gleichzeitig über das Existenzminimum verfügen.