Rechtskreistrennung bei Beitragsnachweisen länger erforderlich

Derzeit gelten in den neuen und in den alten Bundesländern noch unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ab dem 1. Januar 2025 gelten einheitliche Rechengrößen in Deutschland. Im DEÜV-Meldeverfahren wird daher ab dem 1. Januar 2025 die Rechtskreistrennung aufgehoben. Dies gilt aber nicht für das Beitragsnachweisverfahren.