Schwerbehindertenabgabe und -anzeige

Bis zum 31. März 2025 muss die Anzeige zur Beschäftigung von Schwerbehinderten für das Kalenderjahr 2024 bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Sollte eine Ausgleichsabgabe erforderlich sein, ist auch diese bis zum 31. März 2025 zu zahlen.