Seit Jahresbeginn neue Geringfügigkeits-Richtlinien
Anfang des Jahres haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung neue, an gesetzliche Änderungen angepasste Geringfügigkeits-Richtlinien veröffentlicht. Diese gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
