Steuerliche Neuerung wirkt sich auf Dezember-Abrechnung aus

Der Bundesrat hat am 22. November 2024 dem „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ zugestimmt. Das Gesetz hat für Arbeitgeber unmittelbar Konsequenzen für die Lohnabrechnung Dezember 2024.