SV-Meldeportal: Weitere Abrufverfahren ab Juli 2024

Zum 1. Januar 2024 wurden die elektronischen Meldeverfahren zur Abfrage der zuständigen Krankenkasse beim GKV-Spitzenverband sowie zur Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen eingeführt. Diese beiden Verfahren sollen spätestens ab 1. Juli 2024 auch im SV-Meldeportal zur Verfügung stehen.