SV-Meldeportal: Weitere Abrufverfahren ab Juli 2024

Zum 1. Januar 2024 wurden die elektronischen Meldeverfahren zur Abfrage der zuständigen Krankenkasse beim GKV-Spitzenverband sowie zur Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen eingeführt. Diese beiden Verfahren sollen spätestens ab 1. Juli 2024 auch im SV-Meldeportal zur Verfügung stehen.

Aufgrund des erforderlichen Umstiegs und der Neuanlage von ca. 500.000 Nutzern der Ausfüllhilfe sv.net hat die ITSG GmbH die Erweiterung des Funktionsumfangs bewusst in das zweite Quartal 2024 verlagert. Im Vordergrund stehen derzeit der reibungslose Umstieg der vielen Nutzer und die Stabilisierung des Praxisbetriebs der neuen Anwendung.

Das neue SV-Meldeportal steht Arbeitgebern unter www.sv-meldeportal.de zur Registrierung und Nutzung zur Verfügung. Laut der Betreiberin ITSG GmbH sind für die Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals aufgrund der hohen Anmeldezahlen einige Tage Bearbeitungszeit einzuplanen.