Tätigkeitsschlüssel

Arbeitgeber übermitteln mit den Meldungen ihrer Beschäftigten zur Sozialversicherung auch Angaben zu deren Tätigkeit im Betrieb nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit (Tätigkeitsschlüssel).
Tätigkeitsschlüssel: Werkbank und Werkzeug

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