Unternehmensnummer für Antrag auf Betriebsnummer erforderlich

Arbeitgeber haben seit 1. Januar 2024 bei der elektronischen Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit die Unternehmensnummer der gesetzlichen Unfallversicherung des entsprechenden Beschäftigungsbetriebes anzugeben.