Die Sachbezugswerte werden an den jährlichen Verbraucherpreisindex angepasst und in der SvEV festgelegt. Die Verordnung für 2027 bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Freie Verpflegung
Der monatliche Wert für freie Verpflegung soll ab 1. Januar 2027 355,00 Euro betragen (2026: 345,00 Euro). Für das Frühstück bedeutet dies einen Wert von 73,00 Euro (2026: 71,00 Euro) pro Monat, für Mittag- und Abendessen jeweils 141,00 Euro (2026: 137,00 Euro) pro Monat.
Freie Unterkunft
Der Monatswert für freie Unterkunft soll ab 1. Januar 2027 bei 289,00 Euro (2026: 285,00 Euro) liegen. Pro Kalendertag sind das voraussichtlich 9,63 Euro (2026: 9,50 Euro).
Für die Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildenden gelten nach § 2 Abs. 3 SvEV prozentuale Anteile vom genannten Wert. Ebenfalls aus § 2 Abs. 3 SvEV ist geregelt, dass der Wert der Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden kann, wenn der festgesetzte Wert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.