Folgende Empfehlungen hätten Auswirkungen auf Arbeitgeber:
Weitere Anpassung der Regelaltersgrenze
Bis zum Jahr 2031 wird die Regelaltersgrenze für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1964 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für die Zeit danach empfiehlt die Kommission eine weitere Anpassung, sofern die Lebenserwartung weiter steigt. Auf Basis der aktuellen Bevölkerungsprognosen des Statistischen Bundesamtes würde dies bedeuten, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate auf 67,5 Jahre steigt.
Weniger vorgezogene Altersrenten
Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren abzuschaffen und die Altersgrenze für die Altersrente für langjährig Versicherte zeitnah von derzeit 63 auf 64 Jahre anzuheben. Zudem spricht sich die Kommission ausdrücklich gegen Regelungen aus, die einen Renteneintritt allein auf Grundlage der Anzahl der Beitragsjahre ermöglichen würden.
Reform der Altersteilzeit
Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die jeweilige Regelaltersgrenze zu koppeln. Das Altersteilzeit-Blockmodell soll abgeschafft, das klassische Teilzeitmodell hingegen erhalten bleiben.
Keine Ausweitung der Beitragsbasis
Die Kommission empfiehlt, den Grundsatz eines einheitlichen Beitragssatzes auf Arbeitsentgelte beizubehalten. Weitere Einkunftsarten sollen nicht herangezogen werden. Auch die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung soll unverändert bleiben.
Abschaffung des Sonderstatus' von Minijobs
Nach den Empfehlungen der Kommission soll der Sonderstatus von Minijobs (u.a. Opt-Out-Option in der Rentenversicherung) künftig weitgehend entfallen und ggf. nur noch auf Schüler angewandt werden.
Einführung einer kapitalgedeckten gesetzlichen Zusatzrente
Die Kommission empfiehlt die Einführung eines zusätzlichen, kapitalgedeckten und paritätisch finanzierten Beitrags zur gesetzlichen Altersvorsorge von insgesamt zwei Prozent nach schwedischem Vorbild. Die Einführung soll schrittweise erfolgen – idealerweise ab 2028 – und der Beitrag jährlich um jeweils 0,5 Prozentpunkte ansteigen, um die Belastungen für Unternehmen und Beschäftigte planbar zu gestalten. Die eingezahlten Beiträge sollen zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden, um das Rentenniveau zu heben.
Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Die Kommission empfiehlt, bereits im Jahr 2026 mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern konkrete Maßnahmen zur Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung zu entwickeln – vor allem in Branchen und Beschäftigtengruppen mit unterdurchschnittlichem bAV-Anteil. Die erarbeiteten Vorschläge sollen anschließend in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen und für eine nahezu flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung sorgen.
Stand: 21. Juli 2026