50 Euro für natürliche Hilfe bei leichten Symptomen
Wer kennt das nicht? Eine leichte Erkältung, Kopfschmerzen oder das Völlegefühl im Magen stören unseren Alltag. Um diese Symptome loszuwerden, greifen einige zuerst zu sanften Mitteln aus der Natur. Unseren Versicherten helfen wir in diesen Fällen mit unserem jährlichen Budget von bis zu 50 Euro, das wir seit dem 1. Juli 2023 anbieten. Das Budget steht für natürliche Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie aus der Apotheke bereit.
Natürliche Arzneimittel mit Ärztin oder Arzt abstimmen
Uns ist es wichtig, dass Medikamente aller Art sicher und gesundheitsfördernd eingesetzt werden. Deshalb raten wir unseren Versicherten, auch bei leichten Symptomen zuerst in ihre Arztpraxis zu gehen. Sehen Ärztin oder Arzt die Einnahme von natürlichen Arzneimitteln der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie als erforderlich an, stellen sie ein Privatrezept (meist blau) oder ein grünes Rezept aus. Die natürlichen Arzneimittel erhalten Versicherte ausschließlich in der Apotheke.
Für Arzneimittel, die aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind, können keine Kosten erstattet werden. Darunter fallen unter anderem die sogenannten Lifestyle-Medikamente wie zum Beispiel Appetitzügler oder Haarwuchsmittel.
Wenn ein Heilpraktiker die Arzneimittel verordnet, können wir ebenfalls keine Kosten übernehmen.
Bis zu 50 € jährlich zurück? So geht´s!
- Privatrezept vom Arzt zusammen
- mit der Rechnung aus der Apotheke
- und der eigenen Bankverbindung zur Erstattung
- senden an: info@big-direkt.de oder
- per Post an:
BIG direkt gesund
Rheinische Straße 1
44137 Dortmund
Was sind natürliche Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie?
Bitte bedenken
In wissenschaftlichen Studien zeigte sich keine signifikante Wirksamkeit der Homöopathie, Phytotherapie oder der Anthroposophie. Das bedeutet, dass sie von der wissenschaftlichen Medizin als pharmakologisch wirkungslose Behandlungen abgelehnt werden. Einer rein alternativen Behandlung sind Grenzen gesetzt, beispielsweise bei schweren beziehungsweise akut lebensbedrohlichen Krankheiten.