Mit Gesundheitsdaten medizinischen Fortschritt sichern

Medizinischen Fortschritt erreichen wir durch wissenschaftliche Forschung. Und dafür sind Daten nötig, aus denen zum Beispiel hervorgeht, wie bestimmte Therapien bei Krebs oder Impfungen wirken oder welche Krankheiten und Diagnosen es in der Bevölkerung gibt. Daher hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) pseudonymisiert für Forschungszwecke genutzt werden dürfen.
Forscher an einem Tablet

Wichtig zu wissen:

Die Daten aus der ePA können ab Januar 2027 für Forschungszwecke genutzt werden. Wer nicht möchte, dass die Daten pseudonymisiert weitergeleitet werden, kann der Nutzung einfach widersprechen!

Wie funktioniert das mit der Nutzung von pseudonymisierten Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA)?

Ihre Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) werden – in pseudonymisierter Form, also ohne persönliche Angaben wie Namen oder Adresse – für wissenschaftliche Forschungsprojekte an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) weitergegeben. Forschungsgruppen, Institutionen oder Unternehmen können dort einen Antrag stellen, um die Daten für Forschungsprojekte nutzen zu können. Die Projekte müssen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen. Die Nutzung von Gesundheitsdaten für Marktforschung oder Werbung für Medikamente ist übrigens nicht erlaubt!

Die Gesundheitsdaten helfen so dabei, Krankheiten besser zu verstehen, neue Behandlungsmöglichkeiten zu entwickeln und die Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern. 

Fragen und Antworten zu Forschungsdaten aus der ePA

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten pseudonymisiert weitergegeben werden, haben Sie die Wahl

  • Keine zukünftige Nutzung Ihrer ePA-Daten für Forschungszwecke. Bereits übermittelte und nicht genutzte Daten werden gelöscht ODER
  • Sie widersprechen der Nutzung der bereits übermittelten Daten für bestimmte Forschungszwecke. Wenn Sie nur bestimmten Forschungszwecken widersprechen, werden Ihre Daten an das Forschungsdatenzentrum weitergegeben. Dort dürfen sie aber nicht für die von Ihnen ausgeschlossenen Forschungszwecke genutzt werden.

Ein Widerspruch ist gegen folgende Forschungszwecke möglich

  • Ambulante medizinische Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte stärken
  • Qualität und Sicherheit in der Pflege und Gesundheit verbessern
  • Bedarf an Krankenhausbetten und Pflegeversorgung planen
  • Grundlagenforschung für Gesundheit und Pflege unterstützen
  • Gesundheitspolitische Entscheidungen evidenzbasiert vorantreiben
  • Wirksamkeit des Zusammenspiels der ambulanten und stationären Versorgung analysieren
  • Offizielle Gesundheitsberichte und Statistiken erstellen
  • Öffentliche Gesundheit und Epidemien überwachen
  • Sicherheit von Medizinprodukten. Behandlungsmethoden und KI überprüfen
  • Wirksamkeit und Preise für Arzneimittel und Medizinprodukte feststellen

Sie können Ihren Widerspruch gegen die Forschungsdatenspende ganz einfach selbst in der ePA-App der BIG einstellen. Falls Sie die ePA-App derzeit nicht nutzen, unterstützt Sie gerne unsere Ombudsstelle unter 0231.5557130164

Hilfreiche Links

Zur Registrierung für die ePA-App

Sie sind noch nicht für die ePA-App registriert?

Jetzt registrieren
Forschungsdaten im Detail

Weitere Informationen zu dem Thema Forschungsdaten finden Sie auch bei gesund.bund.de

Zu den Infos