Kostenübernahme für Verhütungsmittel bis zum 22. Geburtstag
Die BIG übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zum 22. Geburtstag, sofern diese ärztlich verordnet wurden. Die gesetzliche Regelung soll jungen Menschen einen unkomplizierten Zugang zu einer sicheren Empfängnisverhütung ermöglichen.
Diese Verhütungsmittel zahlt die BIG
Die BIG übernimmt bis zum 22. Geburtstag die Kosten für folgende verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Voraussetzung ist jeweils ein ärztliches Rezept:
- Antibabypille
- Hormonspirale
- Verhütungspflaster
- Vaginalring
- Verhütungsspritze
So funktioniert die Kostenübernahme für Verhütungsmittel bei der BIG
Die Abrechnung ist für Sie ganz unkompliziert:
- 1 Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt ein Rezept für das Verhütungsmittel aus.
- 2 Sie lösen das Rezept in der Apotheke ein.
- 3 Die Abrechnung erfolgt automatisch über die BIG. Sie müssen keinen Antrag stellen und sich um nichts weiter kümmern.
Kupferspirale oder Kupferkette: Werden die Kosten übernommen?
Nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie die Kupferspirale oder Kupferkette gehören nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog und werden daher von der Krankenkasse nicht erstattet. Befinden Sie sich in ärztlicher Behandlung, können Sie sich jedoch individuell zu möglichen Alternativen oder medizinischen Gründen beraten lassen.