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Die BIG übernimmt Fahrkosten zu notwendigen Behandlungen, etwa zur Dialyse oder Chemotherapie – teils auch für ambulante Fahrten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Genehmigung ist meist erforderlich, und ein gesetzlicher Eigenanteil fällt an, außer Sie sind zuzahlungsbefreit.