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Die Pflege kommt zu Ihnen
Diese Grund- und Behandlungspflege erhalten Sie in sinnvollem Umfang in Ihrem Haushalt, z. B. durch eine Sozialstation oder andere geeignete Pflegekräfte. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist: Ihr Arzt bestimmt, dass sich die Behandlung ambulant realisieren lässt und ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder abgekürzt werden kann. Dabei fallen für Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr und 10,00 Euro Verordnungsgebühr an.
Häusliche Krankenpflege: So werden Sie zu Hause wieder gesund
Manchmal ist es am besten, in den eigenen vier Wänden gesund zu werden – statt im Krankenhaus zu bleiben. Genau dafür gibt es die häusliche Krankenpflege.
Sie hilft Ihnen, wenn Sie medizinische Unterstützung brauchen, aber nicht stationär behandelt werden müssen. So können Sie sich in Ihrer gewohnten Umgebung erholen.
Was bedeutet häusliche Krankenpflege genau?
Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie unterstützt Sie medizinisch und im Alltag, wenn Sie krank sind.
Das Ziel:
- Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen
- Ihre Genesung zu Hause sichern
- Sie im Alltag entlasten
Welche Leistungen gehören dazu?
Die Leistungen richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Grundsätzlich gibt es drei Bereiche:
Behandlungspflege (medizinisch notwendig)
Hier geht es um ärztlich verordnete Maßnahmen, zum Beispiel:
- Wundversorgung
- Medikamentengabe
- Injektionen (z. B. Insulin)
- Blutdruck- oder Blutzuckermessung
Grundpflege (körperbezogene Unterstützung)
Wenn Sie sich selbst nicht vollständig versorgen können:
- Hilfe beim Waschen oder Duschen
- Unterstützung beim Anziehen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hauswirtschaftliche Versorgung
Damit Ihr Alltag weiterläuft:
- Einkaufen
- Kochen
- Reinigung der Wohnung
Voraussetzungen: Wann haben Sie Anspruch?
Sie können häusliche Krankenpflege nutzen, wenn:
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sie verordnet
- sie medizinisch notwendig ist
- keine andere Person im Haushalt helfen kann
Zusätzlich gilt:
Die Krankenkasse prüft die Verordnung und genehmigt die Leistung.
So beantragen Sie die häusliche Krankenpflege
Der Ablauf ist einfacher, als Sie vielleicht denken:
- 1 Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Verordnung aus
- 2 Sie reichen diese bei der BIG ein
- 3 Wir prüfen Ihren Anspruch
- 4 Ein Pflegedienst übernimmt die Versorgung