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Um steigende Arzneimittelausgaben abzufedern, hat die BIG mit Medikamentenherstellern Rabattverträge geschlossen. So erhalten Sie als Kunden hochwertige Medikamente und der Versichertengemeinschaft werden höhere Kosten erspart. Gibt es also für Ihr verschriebenes Präparat ein Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff von einem Rabatthersteller, erhalten Sie in der Apotheke dieses Arzneimittel. Nach diesem Prinzip gibt es Verträge für Generika, Originalarzneimittel, Wirkstoffe und Analog-Insuline für Diabetiker.
So funktioniert es für Sie:
- Sie müssen nichts tun: Die Apotheke gibt Ihnen automatisch das rabattierte Präparat, wenn es einen gültigen Rabattvertrag gibt.
- Ausnahme: Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den Austausch ausdrücklich ausschließt („aut idem“ angekreuzt), erhalten Sie das namentlich verordnete Original.
- Eigene Entscheidung: Sie können auch ein anderes Präparat wählen – müssen dann aber meist die Mehrkosten selbst tragen.
Liste der rabattierten Arzneimittel
- Der Austausch erfolgt nur, wenn der Wirkstoff, die Wirkstärke und die Darreichungsform identisch sind.
- Rabattverträge bestehen nicht für alle Arzneimittel – in manchen Fällen erhalten Sie weiterhin das Original.
- Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, rabattierte Medikamente abzugeben, wenn kein medizinischer Grund dagegen spricht.
Rabattarzneien_März-BIG direkt gesund.pdf
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Wichtig zu wissen
Medikamente ohne Zuzahlung
Viele Arzneimittel sind komplett von der Zuzahlung befreit. Dann sparen Sie die Zuzahlung von bis zu 10 Euro. Dies ist möglich, wenn der Preis Ihres verordneten Medikaments inklusive Mehrwertsteuer 30 Prozent unterhalb der sogenannten Festbetragsgrenze liegt.
Auf der Website des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen können Sie nach den zuzahlungsfreien Arzneimittel suchen. Bitte achten Sie auf die mg-Angabe (Stärke) und die Packungsgröße, denn die Befreiungen werden für jede einzelne Packung ermittelt.