Mutter mit Fieberthermometer in der Hand.

Kinderkrankengeld

Wird ein Kind krank, soll es möglichst schnell wieder gesund werden. Die BIG unterstützt Sie dabei finanziell und zahlt Ihnen Kinderkrankengeld, wenn Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern. Sind die Eltern berufstätig, besteht für die Tage, an denen das Kind zuhause gepflegt wird und Sie nicht arbeiten können, Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Kinderkrankengeld beantragen

  1. Online-Antrag ausfüllen:In meineBIG können sie bequem den Online-Antrag auf Kinderkrankengeld ausfüllen. zum Antrag
  2. Die BIG überweist das Kinderkrankengeld:Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, überweisen wir Ihnen schnellstmöglich das Kinderkrankengeld. In meineBIG sehen Sie, wenn Kinderkrankengeld überwiesen wurde. Die Info senden wir Ihnen im Bereich „Meine Nachrichten“.

Leistung und Voraussetzungen

Für Kinderkrankengeld müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
  • Sie haben selbst einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld.
  • Sie sind berufstätig und erhalten kein Arbeitsentgelt in der Zeit, während Sie Ihr Kind pflegen.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann Ihr Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen.
  • Sie haben ein Attest des Kinderarztes.
  • Ihr Kind ist jünger als 12 Jahre. Wenn es behindert und auf Hilfe angewiesen ist, gibt es keine Altersgrenze.
  • Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Kind privat versichert ist, haben Sie als gesetzlich versicherter Elternteil keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wenn Ihr/e Partner/in privat versichert ist, erhalten Sie maximal 10 Tage Kinderkrankengeld, vorausgesetzt Ihr Kind und Sie sind gesetzlich versichert. Hauptberuflich Selbstständige können in manchen Fällen Kinderkrankengeld bekommen. Rufen Sie uns dazu am besten einfach an!

Kinderkrankengeld: Ausweitung von Tagen wegen Corona

Bis 31. Dezember 2023 wurde für Eltern die Möglichkeit geschaffen, mehr Kinderkrankengeldtage zu nehmen. Das sind die aktuellen Regelungen:

Anspruch auf Kinderkrankengeld
Eltern mit einem Kindjedes Elternteil 30 Arbeitstage
Alleinerziehendes Elternteil mit einem Kind60 Arbeitstage
Eltern mit mehreren Kindernjedes Elternteil 65 Arbeitstage
Alleinerziehendes Elternteil mit mehreren Kindern130 Arbeitstage

Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

Sie begleiten Ihr Kind aus medizinischen Gründen ins Krankenhaus, dann zahlt BIG direkt gesund einen Ersatz für Ihren Verdienstausfall. Hier ist immer die Krankenkasse des erkrankten Kindes Ansprechpartner. Wenn Ihr Kind älter als sechs Jahre ist benötigen wir für Ihre Mitaufnahme eine Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt. Lebt noch ein weiteres Kind mit in Ihrem Haushalt, übernimmt die BIG bei bestimmten Voraussetzungen sogar die Kosten für eine Haushaltshilfe. Der Krankenhausaufenthalt wird bei den Anspruchstagen des Kinderkrankengeldes bei uns nicht mit angerechnet.

Unsere beliebtesten Services

  • Online-Antrag: Kinderkrankengeld Ihr Kind ist krank und Sie müssen es betreuen? Dann nutzen Sie unseren Online-Antrag, um Kinderkrankengeld zu beantragen.
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  • Mehr erfahren: Haushalthilfe bei Krankheit Wenn eines Ihrer Kinder erkrankt und Sie es ins Krankenhaus begleiten müssen, haben Sie die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu beantragen.
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Wenn Mutter und Vater sich abwechseln

Wechseln Sie sich als Mutter und Vater bei der Pflege Ihres Kindes ab, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Wir stellen dann sicher, dass Sie Ihr Krankengeld jeweils direkt erhalten.

Kinderkrankengeld einfach erklärt

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Kinderkrankengeld einfach erklärt

Kinderkrankengeld wird Ihnen gezahlt, wenn Sie Ihre Kinder pflegen müssen. Unter welchen Voraussetzungen und was dann gilt erfahren Sie in diesem kurzem Erklärvideo.

Fragen zum Thema

Für wie viele Tage im Jahr der Anspruch auf Krankengeld besteht, ist abhängig von Ihrer familiären Lebenssituation. Grundsätzlich erhalten Sie pro Kalenderjahr für jedes Kind für bis zu 10 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Sowohl die Mutter als auch der Vater haben einen Anspruch darauf, wenn beide berufstätig sind. Pro Kind können Eltern demnach für bis zu 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Anteile beider Elternteile.

Dann können Sie und der andere Elternteil das Krankengeld jeweils für bis zu 25 Arbeitstage im Jahr erhalten. Insgesamt sind damit bis zu 50 Arbeitstage pro Familie abgesichert. Das gilt für Alleinerziehende ebenso.

Nach § 616 BGB haben Sie jedoch weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt, wenn Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern. Wurde also § 616 BGB nicht vertraglich ausgeschlossen, zahlt zunächst der Arbeitgeber für 5 Arbeitstage das Gehalt, bevor der Anspruch auf Krankengeld durch die BIG für die weiteren 5 Arbeitstage geltend gemacht werden kann. Wurde § 616 BGB hingegen ausgeschlossen, zahlt Ihnen die BIG für 10 Tage Kinderkrankengeld.

Wenn nur ein Elternteil den Anspruch auf Kinderkrankengeld wahrnehmen möchte, kann der andere Elternteil seine Ansprüche von zehn Arbeitstagen pro Jahr und Kind übertragen. Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Wenn ein Elternteil bei einer anderen gesetzlichen Kasse versichert ist, benötigen wir dann eine Bescheinigung über bereits genommene Kinderkrankengeldtage.

Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung von der Arbeit Einmalzahlungen erhalten haben, erhöht sich das Kinderkrankengeld auf 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, begrenzt auf das tägliche Höchstkrankengeld. Aus dem Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes sind in der Regel Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Die BIG zieht die Beitragsanteile vor der Auszahlung des Krankengeldes ab und überweist sie zusammen mit den von der BIG zu zahlenden Beitragsanteilen an die jeweilige Versicherung.

Dann fallen diese Beiträge auch beim Kinderkrankengeld an. Wie auch beim Gehalt, zahlen Sie höchstens die Hälfte der Beiträge. Den anderen Anteil übernimmt die BIG, so wie sonst Ihr Arbeitgeber. Für die Krankenversicherung brauchen Sie in dieser Zeit nichts zu zahlen. 

Wie hoch die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind, hängt von den jeweils gültigen Beitragssätzen ab.

Der Kinderarzt stellt Ihnen eine Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes aus. Füllen Sie die Rückseite aus und senden Sie uns die unterschriebene Bescheinigung per Fax, Post oder E-Mail. Wir setzen uns dann mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung und fordern eine Verdienstbescheinigung an. Sobald die Bescheinigung vorliegt, überweisen wir Ihnen das Geld.

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