Inhalt
Menschen, die pflegebedürftig sind, unterstützen wir gerne mit den vielseitigen Leistungen der Pflegekasse.
Pfegegrad 5: Diese Leistungen sind möglich
 Leistung   |  Finanzieller Zuschuss   | 
|---|---|
| Pflegegeld | bis zu 990,00 Euro monatlich | 
| Pflegesachleistung | bis zu 2.299,00 Euro monatlich | 
| Tagespflege | bis zu 2.085,00 Euro monatlich | 
| Entlastungsleistungen | 131 Euro pro Monat | 
| Wohngruppenzuschlag | 224 Euro monatlich | 
| Anschubfinanzierung von Wohngruppen | einmalig bis zu 2.500 Euro pro Person bzw. bis zu 10.000 Euro für die gesamte Wohngruppe | 
| Wohnumfeldverbesserung | bis zu 4.180,00 Euro | 
| Verhinderungspflege | bis zu 3.539,00 Euro pro Kalenderjahr, Erhöhung um bis zu 806,00 Euro aus der Kurzzeitpflege möglich | 
| Kurzzeitpflege | bis zu 3.539,00 Euro pro Kalenderjahr, Erhöhung um bis zu 3.539,00 Euro aus dem Anspruch auf Verhinderungspflege möglich | 
| Beratungseinsatz | 1x vierteljährlich verpflichtend bei dem Bezug von Pflegegeld | 
| Vollstationäre Pflege | 2.096,00 Euro monatlich* | 
| Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe | 10 % des Heimentgelts – bis zu 278 Euro monatlich | 
| Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel | bis zu 40 Euro monatlich | 
*Zuschlag vollstationäre Pflege:
Es gibt einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlags richtet sich danach, wie lange die Person schon im Pflegeheim gepflegt wird. Der Zuschlag beträgt:
• bei bis zu 12 Monaten: 5 Prozent
• bei mehr als 12 Monaten: 25 Prozent
• bei mehr als 24 Monaten: 45 Prozent
• bei mehr als 36 Monaten: 70 Prozent
