
Tages- und Nachtpflege
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können zusätzlich zu den ambulanten Pflegeleistungen eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung besuchen. Das kann z. B. sinnvoll sein, wenn die Pflegeperson tagsüber berufstätig ist oder die eigene Familie versorgen muss. Die Einrichtungen nehmen den Pflegebedürftigen für die Zeiten auf, in denen die Pflege zu Hause nicht sichergestellt ist.
Zuschuss zur teilstationären Pflege
Die BIG zahlt einen Zuschuss zu den Kosten einer teilstationären Pflege einschließlich der notwendigen medizinischen Behandlungspflege, der sozialen Betreuung und der Transportkosten. Die Einrichtung muss eine zugelassene Vertragseinrichtung der Tages- oder Nachtpflege sein. Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung, zahlen Sie selbst.
Pflegegrad | Monatlicher Leistungsbetrag |
---|---|
2 | 689 € / Monat |
3 | 1.298,00 € / Monat |
4 | 1.612,00 € / Monat |
5 | 1.995,00 € / Monat |
Bestehende Pflegeleistungen umstellen
Sie können mit unserem Online-Antrag unkompliziert bestehende Pflegeleistungen umstellen.