Wie funktioniert das?
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt die eVerordnung digital aus. Die eVerordnung wird Ihnen daraufhin in der eVerordnungs-App (nachfolgend „App“) angezeigt. Wenn Sie die Push-Benachrichtigungen in der App aktiviert haben, erhalten Sie eine Mitteilung, dass die eVerordnung in der App zum Abruf bereitliegt. Das Original der eVerordnung wird nicht in der App gespeichert. Es liegt auf einem sicheren Server in Deutschland.
Die App zeigt Ihnen nach der erfolgreichen Einschreibung eine Liste der teilnehmenden Hilfsmittelanbieter wie z. B. Sanitätshäuser und Apotheken an, bei denen Sie Ihre eVerordnung einlösen können. Wählen Sie einfach Ihren Wunschanbieter aus und weisen Sie die eVerordnung zu. Bitte beachten Sie, dass die digitale Einlösung einer eVerordnung verbindlich ist. Sie können diesen Vorgang in der App nicht rückgängig machen. Durch die Angabe Ihrer Telefonnummer im Zuge der Einlösung kann der Hilfsmittelanbieter Sie bei Rückfragen kontaktieren und benachrichtigen, sobald Ihr Hilfsmittel zur Abholung bereit liegt. Zudem können Sie dem Hilfsmittelanbieter in einem Freitextfeld zusätzliche Informationen übermitteln. Anschließend holen Sie das Hilfsmittel schnell und problemlos bei Ihrem Hilfsmittelanbieter vor Ort ab.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Statt einer Papierverordnung erhalten Sie eine elektronische Verordnung. Diese kann nicht verloren gehen, zerrissen oder verschmutzt werden.
- Sie müssen in der Arztpraxis nicht mehr auf die Ausstellung inklusive Unterschrift warten.
- Die App zeigt Ihnen die teilnehmenden Hilfsmittelanbieter in Ihrer Nähe an.
- Die eVerordnung kann sofort elektronisch an den von Ihnen ausgewählten Hilfsmittelanbieter übermittelt werden, was zu einer schnelleren Versorgung führt.
- In der App können Sie die aktuelle Verordnung vollständig transparent nachverfolgen. Zum Beispiel werden der Bearbeitungsstand und die Gültigkeit Ihrer Verordnung angezeigt.
- Bei der Ausstellung durch die Ärztin oder den Arzt wird Ihre eVerordnung automatisch auf Plausibilität der Angaben überprüft. Das verbessert die Patientensicherheit und vermeidet Rückfragen des Hilfsmittelanbieters an die Ärztin oder den Arzt.
So nehmen Sie teil
Ihre Teilnahme ist freiwillig und für Sie kostenfrei. Das Angebot steht allen Versicherten von BIG direkt gesund zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie die eVerordnungs-App der BIG heruntergeladen haben. Zudem ist eine Identifikation in der meineBIG-App oder im meineBIG-Bereich auf der Website erforlich, wenn das Ihrerseits noch nicht erfolgt ist.
Ihre Teilnahme an der Besonderen Versorgung beginnt mit der Bestätigung der Teilnahmeerklärung sowie der Einwilligung zur Datenverarbeitung in der eVerordnungs-App.
So können Sie Ihre Teilnahme widerrufen
Sie können Ihre Teilnahme innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Hierfür nutzen Sie bequem die eVerordnungs-App oder Sie senden Ihren Widerruf elektronisch per E‑Mail, schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber BIG direkt gesund. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden an die BIG (vgl. Kontaktdaten in der Datenschutzerklärung).
Bindungsfrist und Gründe für eine Beendigung nach Ende der Widerrufsfrist
Die Teilnahme am Besonderen Versorgungsangebot eVerordnung Hilfsmittel beginnt mit Ihrer Einschreibung. Während der Inanspruchnahme des Versorgungsangebotes, welches das Ausstellen und Einlösen von eVerordnungen umfasst, sind Sie an die am Vertrag teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie Hilfsmittelanbieter gebunden.
Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit in der eVerordnungs-App, elektronisch per E‑Mail, schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber Ihrer Krankenkasse beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine Beendigung Ihrer Teilnahme kann vorliegen, wenn z. B. Ihr Vertrauensverhältnis zu den Sie behandelnden Leistungserbringern gestört ist. Es entstehen Ihnen hierdurch keine persönlichen Nachteile. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie im Falle einer Kündigung mit sofortiger Wirkung nicht mehr am Besonderen Versorgungsangebot teilnehmen können. Bereits erhaltene eVerordnungen stehen nicht mehr zur Verfügung und müssen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Papierform ausgestellt werden.
Ihre weitere Teilnahme wäre dann nur möglich, wenn Sie sich erneut in der eVerordnungs-App mit Bestätigung der Teilnahmeerklärung sowie der Einwilligung in die Datenverarbeitung zum Besonderen Versorgungsangebot eVerordnung Hilfsmittel einschreiben und die Voraussetzungen für Ihre Teilnahme vorliegen. Für die Behandlung Ihrer Erkrankung können Sie weiterhin die im Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung) beschriebenen Leistungen beanspruchen.
Ihre Teilnahme endet in jedem Fall automatisch,
- wenn Ihr Versicherungsverhältnis bei BIG direkt gesund endet,
- wenn das Versorgungsangebot eVerordnung Hilfsmittel beendet wird,
- wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln,
- bei fehlender Mitwirkung.