
Pflegeversicherung Berlin
Als IKK-Landesverband Berlin hat die BIG u.a. folgende Aufgabengebiete:
- Abschluss von Versorgungsverträgen für die Zulassung von ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen
- Abschluss von Rahmenverträgen gem. § 75 SGB XI
- Veröffentlichung der Transparenzberichte nach § 115 SGB XI
- Veranlassung von Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI
Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI
Die BIG, handelnd als IKK-Landesverband, veranlasst in zugelassenen Pflegeeinrichtungen Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI. Diese werden durch den Medizinischen Dienst (MD) oder vom Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. durchgeführt.
Qualitätsdarstellungsverfahren nach § 115 SGB XI
In ihrer Landesverbandsfunktion stellt die BIG sicher, dass die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Versorgungsqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet veröffentlicht werden (§ 115 SGB XI). Mit dem Pflegelotsen erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit, die Leistungen der Pflegeeinrichtungen und -dienste sowie deren Qualität und Leistungsangebot zu vergleichen. Die aktuellen Listen finden Sie hier.