
Freiwillig krankenversichern bei der BIG
Kostenlose MitversicherungEhepartner und Kinder sind ohne Mehrkosten mitversichert. Mehr erfahren Bis zu 600 Euro zurück bekommenMit unseren attraktiven Wahltarifen. Mehr erfahren Schnelle FacharzttermineWir vermitteln Ihnen kompetente Fachärzte in Rekordzeit. Mehr erfahren Zusätzlich absichernKostengünstiger privater Zusatzschutz, zum Beispiel für eine Chefarztbehandlung. Mehr erfahren Geld zurück im BonusprogrammIm BIGtionär können Sie sich mehr als 100 Euro für Ihre Gesundheit sichern. Mehr erfahren
Online Portal meineBIG
Regeln Sie Ihre Gesundheit von zu Hause aus, mit unserer Online Geschäftsstelle meineBIG.
Jährliche Einkommensbefragung ausfüllen Krankmeldung hochladen Arzttermine buchen Rechnungen erstatten lassen

Ihren Beitrag berechnen
Weiterführende Informationen
Beiträge für Arbeitseinkommen + Vermietung/ Verpachtung
Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte
So berechnen sich die Beiträge:
Ihre Beiträge berechnen wir aus allen Ihren Einkünften zum Lebensunterhalt. Ihr Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 15,45 % von Ihren Einkünften. Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % zuzüglich des individuellen Zusatzbeitragssatz der BIG von 1,45 %. Hinzu kommt die Pflegeversicherung in Höhe von 3,40 % ( + 0,6 % bei Personen ohne Kinder).
Einkommen Mindestbemessungsgrundlage 1.131,67 € (ohne Anspruch auf Krankengeld):
Jährliche Einkommensbefragung – bequem online ausfüllen!
Freiwillig Versicherte füllen einmal jährlich unser Formular zur Einkommensbefragung aus – das geht jetzt auch ganz bequem digital in meineBIG.

Personen mit Kindern | Personen ohne Kinder | |
---|---|---|
Krankenversicherung | 174,84 € (15,45 %) | 174,84 € (15,45 %) |
Pflegeversicherung | 38,48 € (3,4 %) | 45,27 € (+ 0,6 %) |
Gesamt | 209,36 € | 213,32 € |
Häufige Fragen zur Freiwilligen Versicherung
Selbstständige oder Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können ihren Einkommensteuerbescheid innerhalb von drei Jahren nach dem betreffenden Jahr bei der BIG einreichen.
Beispiel:
Den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2020 müssen Sie uns spätestens bis zum 31.12.2023 zusenden.
Bis dahin sind die Beiträge für das entsprechende Kalenderjahr nur vorläufig. Mit dem Einkommensteuerbescheid berechnen wir Ihre Beiträge rückwirkend und endgültig auf der Grundlage Ihrer tatsächlich nachgewiesenen Einkünfte.
Bitte beachten Sie: Wenn wir Ihren Einkommenssteuerbescheid nicht innerhalb der 3-Jahres-Frist erhalten, berechnen wir Ihre Beiträge für das Kalenderjahr endgültig aus der geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Wenn Ihre Einkünfte unter dieser Beitragsbemessungsgrenze liegen, zahlen Sie dadurch womöglich höhere Beiträge als nötig. Die BIG darf Ihre Einkommenssteuerbescheide nach der Frist von drei Jahren nicht mehr annehmen und auch die Beiträge später als drei Jahre nicht mehr rückwirkend neu berechnen.
Ihr Beitrag berechnet sich anhand Ihrer monatlichen Einkünfte zum Lebensunterhalt. Mindestens wird Ihr Beitrag von 1.131,67 Euro (Mindestbemessungsgrundlage 2023) berechnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2023 bei monatlich 4.987,50 Euro. Von dieser Grundlage wird maximal der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Alle Einkünfte, die diesen Wert übersteigen, sind beitragsfrei.
Ist Ihr/e Ehepartner/in nicht gesetzlich krankenversichert, werden ggf. auch die Einnahmen Ihres/r Ehepartners/in bei der Berechnung Ihrer Beiträge berücksichtigt.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird Ihr Beitrag zur Krankenversicherung mit aktuell 15,45 % bzw.16,05 % mit Anspruch auf Krankengeld berechnet. Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung errechnet sich mit 3,05 % bzw. 3,3 % für Kinderlose.
Damit wir Ihren Beitrag berechnen können, benötigen wir Ihren letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid. Wenn Sie noch keinen Einkommenssteuerbescheid haben, schätzen Sie Ihre Einkünfte.
Gerne beraten wir Sie über Ihren individuellen Beitrag.
Als freiwilliges Mitglied richtet sich Ihr Beitrag nach dem Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte. Beitragspflichtig sind alle Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit
- Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit (ausgenommen die Pauschale von 300 €)
- Rente oder rentenähnliche Einnahmen
- laufendes Gehalt/Bezüge (Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden anteilig für das gesamte Jahr berücksichtigt)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
Ihr Einkommen weisen Sie mit Ihrem Einkommensteuerbescheid und einem jährlichen Fragebogen zur Berechnung Ihrer Beiträge nach.
Die BIG überprüft Ihren Beitrag, wenn Sie uns einen neuen Einkommensnachweis einreichen. Dazu benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres vollständigen Einkommensteuerbescheides. Sollten daraus nicht alle Einnahmen hervorgehen, brauchen wir noch weitere Nachweise.
Ihnen liegt noch kein Einkommensteuerbescheid vor? Dann schätzen Sie die voraussichtlichen Einkünfte. Wir berechnen Ihren Beitrag auch dann zunächst unter Vorbehalt. Wenn Sie den ersten Einkommensteuerbescheid bekommen haben, prüfen wir rückwirkend und legen ihren Beitrag endgültig fest. Haben Sie Ihre Einkünfte zu hoch geschätzt? Dann erhalten Sie die zu viel gezahlten Beiträge zurück. Wenn Sie Ihre Einkünfte jedoch zu gering eingeschätzt haben, zahlen Sie die Beiträge nach.
Ab dem 01.01.2018 werden die Beiträge für alle selbstständig Tätigen zunächst unter Vorbehalt festgelegt. Als Grundlage dafür dient immer der letzte Steuerbescheid.
Sobald der Steuerbescheid für das Jahr 2018 durch die Finanzbehörde ausgestellt wird, werden die dort festgelegten Einkünfte für das Jahr 2018 endgültig herangezogen. Dieser Steuerbescheid ist gleichzeitig die Grundlage für die vorläufige Beitragsberechnung ab dem Folgemonat der Ausstellung.
Wird der Steuerbescheid für das Jahr 2019 erstellt, wird dieser für die endgültige Beitragsfestsetzung das Jahr 2019 herangezogen und für die neue vorläufige Beitragsberechnung ab dem Folgemonat der Ausstellung berücksichtigt.
Für die Beitragsberechnung müssen wir allerdings immer mindestens die für Sie geltende Mindestbemessungsgrundlage berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie tatsächlich weniger Einkünfte haben.
Für eine Mitgliedschaft bei der BIG, benötigen wir:
- Ihre Mitgliedschaftserklärung
- den letzten vorliegenden Einkommenssteuerbescheid (Kopie)
- und – sollten Sie Kinder haben – die Geburtsurkunde Ihres Kindes (Kopie).
Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, benötigen wir noch eine Kopie der Gewerbeanmeldung.
Wenn Sie als Existenzgründer einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten, benötigen wir außerdem die Kopie des entsprechenden Bewilligungsbescheides.
Der Beitrag ist jeweils am 15. des Monats für den Vormonat fällig. Am besten nehmen Sie am bequemen SEPA-Lastschriftverfahren teil, sodass die BIG die Beiträge rechtzeitig abbucht. Selbstverständlich können Sie aber auch per Dauerauftrag oder Überweisung zahlen.
- SEPA-Lastschriftmandat online ausfüllen Hier können Sie uns ein SEPA-Mandat für Beiträge und Gebühren erteilen.
Mehr erfahren
Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her den Mittelpunkt im Erwerbsleben darstellt. Ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich Selbstständig tätig sind, prüfen wir gerne für Sie.
Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist nicht krankenversicherungspflichtig, auch dann nicht, wenn er zum Beispiel zusätzlich abhängig beschäftigt ist oder eine Rente bezieht.
- Damit wir Ihren Beitrag senken können, muss Ihr geschätztes Arbeitseinkommen um mehr als ein Viertel geringer sein als das Arbeitseinkommen aus Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid. Als Nachweis benötigen wir den aktuellen Vorauszahlungsbescheid, den Sie bei Ihrem Finanzamt bekommen. Geht aus diesem nicht Ihr voraussichtliches Einkommen hervor, benötigen wir zusätzliche Unterlagen über Ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen. Das kann eine Bestätigung von Ihrem Steuerberater sein, eine Betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine Gewinn- und Verlustrechnung.
- Wir berechnen Ihren Beitrag zunächst unter Vorbehalt. Wenn wir Ihren nächsten Einkommensteuerbescheid für dieses Jahr dann erhalten, überprüfen wir den Beitrag und legen ihn endgültig fest. Haben Sie Ihre Einkünfte zu hoch geschätzt? Dann erstatten wir Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge. Wenn Sie Ihre Einkünfte jedoch zu gering eingeschätzt haben, müssen Beiträge nachgezahlt werden.
- Für die Beitragsberechnung müssen wir allerdings immer mindestens die geltende Mindestbemessungsgrundlage berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie tatsächlich weniger Einkünfte haben.
Sie sind derzeit freiwillig versichertes Mitglied und möchten Ihre Versicherung beenden, weil Sie nahtlos in eine private Krankenversicherung wechseln oder ins Ausland ziehen? Gerne kümmern wir uns. Dafür benötigen wir noch Informationen und Dokumente von Ihnen, die Sie uns über unser Online-Formular zusenden können.
- Zum Online-Formular in meineBIG
Mehr erfahren