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Suchergebnisse zu "Teilweise Befreiung von Zuzahlungen"

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    Teilweise Befreiung von Zuzahlungen

    Haben Sie im Jahr Zuzahlungen von mehr als zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinnahmen, befreit die BIG Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen. Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen zahlen maximal ein Prozent.

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