Suchergebnisse zu "krankenkasse beitragsbemessungsgrenze 2024 freiwillig versichert"
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Umlageverfahren - Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber
Fallen Lohnausfallkosten an, bekommen Sie als Arbeitgeber Ihre Ausgaben bei Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2) in Teilen erstattet. Dafür zahlen Sie einen Beitrag im Umlageverfahren. Diese Beiträge richten sich nach den jeweiligen Umlagesätzen der zuständigen Ausgleichskasse sowie den rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelten der Beschäftigten. Das maschinelle Erstattungsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und für den Mutterschutz (U2) für die Arbeitgeber, deren Betriebe am Umlageverfahren teilnehmen, ist verpflichtend.
Beiträge für Arbeitseinkommen + Vermietung/Verpachtung
So werden die Beiträge zur Krankenkasse berechnet, wenn Sie Einkünfte aus Arbeitseinkommen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben.
Datenschutz
Als Versicherter der BIG direkt gesund (BIG) haben Sie Anspruch darauf zu erfahren, welche Daten die BIG von Ihnen hat und verarbeitet, in welchen Fällen wir diese an andere weitergeben, welche Rechte Sie uns gegenüber im Umgang mit Ihren persönlichen Daten nach dem aktuellen Datenschutzrecht haben und wie lange wir Ihre Daten aufbewahren. Außerdem sollen Sie wissen, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben oder sich beschweren möchten.
Rundum versorgt in der Selbstständigkeit
Sie sind hauptberuflich selbstständig oder Existenzgründer? Dann genießen Sie bei der BIG die Sicherheit einer gesetzlichen Krankenkasse und versichern Sie sich freiwillig bei uns. Wie sich Ihre Beiträge berechnen, finden Sie auf den folgenden Seiten.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt deutlich
Der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt 2025 auf 2,5 Prozent.
Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung 2025 steigt
Zum 1. Januar 2025 steigt der Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind.
Freiwillig krankenversichern bei der BIG
Wenn Sie nicht als Arbeitnehmer, Arbeitsloser, Beamter/ Pensionär, Selbstständiger oder Rentner versichert sind und kein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht, können Sie sich bei der BIG auch selbst freiwillig versichern.
Beamte und Pensionäre
Als Beamte/-r oder Pensionär/-in können Sie sich freiwillig bei der BIG versichern. Wir berechnen Ihre Beiträge zur freiwilligen Versicherung dann nach dem Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte. Als Mindesteinkommen nehmen wir [beitraege:fm_allg_mbg] Euro an (Mindestbemessungsgrundlage).
Als Arbeitnehmer/-in rundum versorgt
Mit Ihrer Krankenversicherung bei der BIG sind Sie und Ihre Familie rundum gut versorgt – mit starken Leistungen, attraktiven Extras und digitalen Services, die Ihnen den Alltag erleichtern.
Daten, Fakten, Zahlen für Arbeitgeber
Die im Jahr 2026 wichtigsten aktuellen Werte, Fälligkeitstage und Bankverbindungen für Arbeitgeber*innen.