Suchergebnisse zu "freiwillig gesetzlich krankenversichert rente"
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Beendigung der freiwilligen Krankenversicherung
Sie sind derzeit freiwillig versichertes Mitglied und möchten Ihre Versicherung beenden, weil Sie nahtlos in eine private Krankenversicherung wechseln oder ins Ausland ziehen? Gerne kümmern wir uns. Dafür benötigen wir nachfolgende Informationen und Dokumente von Ihnen.
Freiwillig krankenversichern bei der BIG
Wenn Sie nicht als Arbeitnehmer, Arbeitsloser, Beamter/ Pensionär, Selbstständiger oder Rentner versichert sind und kein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht, können Sie sich bei der BIG auch selbst freiwillig versichern.
Berechnung der Vorversicherungszeit bei Rentnern
Die Krankenversicherung der Rentner bietet Rentenantragstellern und Rentnern einen umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie von Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung mindestens 90 % der zweiten Hälfte dieses Zeitraums selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder gesetzlich familienversichert waren.
Beamte und Pensionäre
Als Beamte/-r oder Pensionär/-in können Sie sich freiwillig bei der BIG versichern. Wir berechnen Ihre Beiträge zur freiwilligen Versicherung dann nach dem Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte. Als Mindesteinkommen nehmen wir [beitraege:fm_allg_mbg] Euro an (Mindestbemessungsgrundlage).
Rundum versorgt in der Selbstständigkeit
Sie sind hauptberuflich selbstständig oder Existenzgründer? Dann genießen Sie bei der BIG die Sicherheit einer gesetzlichen Krankenkasse und versichern Sie sich freiwillig bei uns. Wie sich Ihre Beiträge berechnen, finden Sie auf den folgenden Seiten.
Studentische Krankenversicherung
Ein neues Kapitel beginnt – neue Herausforderungen, neue Freiheiten und auch neue Fragen zur Krankenversicherung. Mit der BIG bist du als Studierende*r bestens abgesichert: fairer Beitrag, starker Service und Leistungen, die über das Gesetzliche hinausgehen..
Freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner: Kein Freibetrag
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag für Versorgungsbezüge nicht profitieren.
Mutterschaftsgeld - Abgesichert ins Familienleben
Als BIG-Mitglied erhalten Sie Mutterschaftsgeld für die Dauer des Mutterschutzes (sechs Wochen vor und generell acht Wochen nach der Entbindung), wenn Sie zu Beginn des Mutterschutzes z. B. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld beziehen.
Brustkrebsvorsorge
Ab dem 30. Lebensjahr haben Frauen einmal jährlich Anspruch auf eine ärztliche Tastuntersuchung der Brust. Die Vorsorgeuntersuchung ist unkompliziert – aber sie kann den entscheidenden Unterschied machen.
Koalitionsvertrag 2: Planungen im Sozialversicherungsrecht
Am 9. April 2024 hat die voraussichtliche Bundesregierung, bestehend CDU, CSU und SPD, den Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode veröffentlicht. Was der Vertrag für die Sozialversicherung bringen könnte.