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Berechnung der Vorversicherungszeit bei Rentnern
Die Krankenversicherung der Rentner bietet Rentenantragstellern und Rentnern einen umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie von Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung mindestens 90 % der zweiten Hälfte dieses Zeitraums selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder gesetzlich familienversichert waren.
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Mitgliedsbescheinigung
Sie benötigen eine Bescheinigung über Ihre Krankenversicherung bei der BIG? Sie können die Bescheinigung hier anfordern und erhalten diese dann umgehend per Post.
Soziale Verantwortung
Sozial und nachhaltig – das ist die Gesetzliche Krankenversicherung bereits im Kern dank des Solidaritätsprinzips. Anders als in der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Gesundheitsstatus festgemacht, sondern ein fester Beitragssatz wird von den beitragspflichtigen Einnahmen erhoben. Mit diesen Beiträgen sollen die Versicherten von Krankheitskosten geschützt werden, die sie finanziell überfordern würden. Jede Krankenkasse kann über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus ihren Versicherten weitere Angebote machen. Die BIG nutzt diesen Spielraum, um ihre Kunden*innen vor Krankheit zu schützen und zu gesunderhaltener Lebensführung anzuregen. Selbstverständlich übernimmt die BIG auch Verantwortung für die eigenen Mitarbeiter. Die Führungskräfte sind angehalten, ihre Mitarbeiter*innen so anzuleiten, dass diese sich wertgeschätzt fühlen. Auch im Umgang mit unseren Versicherten gibt es klare Regeln, die auf Ehrlichkeit und Transparenz fußen.
Heilmittel Berlin
Die Zulassung erfolgt für die Gesetzliche Krankenversicherung zentral. Bitte wenden Sie sich an die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassungen Berlin-Brandenburg:
Freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner: Kein Freibetrag
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag für Versorgungsbezüge nicht profitieren.
Wahltarife
Mit unseren Wahltarifen nutzen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung noch flexibler – und holen im besten Fall Geld zurück. Ob Sie auf Leistungen verzichten oder medizinische Versorgung lieber privat abrechnen: Wir bieten Ihnen Wahlfreiheit, die zu Ihrem Leben passt.
Zusatzversicherung: Ergänzender Versicherungsschutz – für Sie nach Maß
Die DKV Deutsche Krankenversicherung ist unser Partner für Ihre Zusatzversicherungen. Die modulare Tarifwelt bietet für jeden Bedarf das richtige Angebot: Von A wie Ambulante Zusatzversicherung bis Z wie Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 1,7 Prozent
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 242a SGB V steigt ab dem 1. Januar 2023 von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben.
Bürgerentlastungsgesetz: Beiträge von der Steuer absetzen
Sie können Ihre Beiträge für die Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Die gesetzliche Grundlage dafür liegt im Bürgerentlastungsgesetz.
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Versicherungsnachweis für Uni/FH oder BAföG-Amt
Du brauchst einen Nachweis über Deine Krankenversicherung für Deine Uni/FH oder das BAföG-Amt? Dann bestelle gerne hier den Nachweis über meineBIG. Den Nachweis für Deine Uni/FH übermitteln wir digital an Deine Hochschule. Den Nachweis für das BAföG-Amt erhältst Du auf dem Postweg. Weitere Informationen zum Verfahren erhältst Du dann von der jeweiligen Institution.