Toiletten- und Duschrollstühle
Fragen und Vertragsinformationen zu Toiletten- und/oder Duschrollstühlen?
Fahrbare Toiletten- und/oder Duschrollstühle mit Rädern sind Hilfsmittel, welche eine weitgehend selbstständige Nutzung der Toilette und der Dusche bei eingeschränkter Mobilität ermöglicht. Ihr Einsatz erleichtert auch Pflegepersonen bei der Hilfe zur Körperhygiene. Toiletten- und/oder Duschrollstühle sind mit Armlehnen ausgestattet, um ein unkompliziertes Umsetzten sicherzustellen.
Toiletten- und/oder Duschrollstühle erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept bequem online einreichen. Alternativ per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Haben Sie bereits einen Vertragspartner gewählt, so geben Sie uns diesen unbedingt an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für Toiletten- und/oder Duschrollstühle benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, dass Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl geben.
Ja, das Rezept für Toiletten- und/oder Duschrollstühle reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl zur Genehmigung bei der BIG ein.
Bei der erstmaligen Versorgung wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl ausführlich zu Ihrer konkreten Versorgungssituation beraten, Ihren Bedarf ermitteln und Sie in die Anwendung der Produkte einweisen. Dies geschieht entweder vor Ort oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durch qualifizierte Mitarbeiter des Vertragspartners. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen mit der Hilfsmittelabgabe bestätigt. Sofern erforderlich, erhalten Ihre pflegenden Angehörigen oder Ihr Pflegepersonal ebenfalls eine Beratung und Einweisung.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit der Versorgung nicht zufrieden sind. Möchten Sie den Vertragspartner wechseln, organisieren wir für Sie unbürokratisch den Wechsel zu einem neuen Vertragspartner.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und wird Ihnen bei Bedarf ein Ersatzhilfsmittel organisieren.
Toiletten- und/oder Duschrollstühle sind für gewöhnlich Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Ob Ihr Toiletten- und/oder Duschrollstuhl nach Ende der Nutzung zurückzugeben ist, darüber wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl aufklären.
Für Toiletten- und Duschrollstühle entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen ein Produktsortiment ohne Mehrkosten an, mit dem Sie eine ausreichende Auswahl für Ihren individuellen Versorgungsbedarf erhalten. Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingten höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass selbst beschaffte Toiletten- und Duschrollstühle ohne Rezept Ihres Arztes nicht zur Erstattung bei der BIG eingereicht werden können, es sei denn, Sie haben den Wahltarif Kostenerstattung gewählt.