BIG direkt gesund
Besuch im Hospiz.

Hospiz- und Palliativversorgung

Schwerstkranke haben häufig den Wunsch, Krankenhäuser und klinische Einrichtungen hinter sich zu lassen, um ihre letzten Tage selbstbestimmt und würdevoll zu erleben. Die BIG zahlt einen hohen Zuschuss für den Hospizaufenthalt, um betroffenen Menschen den Abschied so angenehm wie möglich zu gestalten.

Unterstützung für Schwerstkranke

Um ihren Lebensabend in angenehmer und natürlicher Umgebung zu verbringen, können Schwerstkranke eine Hospizversorgung in Anspruch nehmen. Die palliativ-medizinische Behandlung ist gezielt darauf ausgerichtet, sich auf die Bedürfnisse des Patienten einzustellen. Schmerztherapien sowie psychologische und ärztliche Betreuung unterstützen den Betroffenen und dessen Angehörigen dabei, sich auf das Kommende vorzubereiten und ungestört voneinander Abschied zu nehmen.

Gern beraten wir Sie

Gern beraten wir Sie rund um das Thema Hospiz- und Palliativversorgung auch individuell und geben konkrete Hilfestellung. Unter der kostenlosen Hotline 0800.54565456 sind wir durchgehend für Sie erreichbar.

Stationäre Hospizversorgung

Stationäre Hospize sind von Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen unabhängig. Derzeit gibt es ca. 200 Hospize in Deutschland. Bestätigt der behandelnde Arzt die Notwendigkeit einer stationären Hospizversorgung, zahlt die BIG einen Zuschuss. Für den Versicherten fallen keine Kosten an.

Ambulante Hospizversorgung

Ist eine palliativ-medizinische Versorgung zuhause möglich, kann der Patient seine letzte Zeit auch in der eigenen vertrauten Umgebung verbringen. Viele örtliche Hospizvereine leisten psychische, körperliche und spirituelle Unterstützung. Die BIG fördert die ambulanten Hospizdienste. Auf den Versicherten kommen keine Kosten zu.

Palliativversorgung im Krankenhaus

Patienten, die eine aufwendigere Versorgung benötigen, haben den Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Krankenhaus. Die BIG übernimmt für mindestens 7 Tage die Kosten - nach Beantragung auch für die gesamte erforderliche Zeit.

Kostenerstattung

Wenn der behandelnde Arzt die Notwendigkeit der Palliativ- oder Hospizversorgung bestätigt hat, werden die Kosten von der BIG erstattet. Die Aufnahme in ein Hospiz oder eine Palliativstation sowie die Veranlassung eines ambulanten Palliativdienstes läuft in der Regel unkompliziert.