
Gesetzliche Hautkrebsvorsorge: Alle zwei Jahre, ab 35
Ab 35 Jahren haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebsscreening. Die Untersuchung erfolgt durch speziell geschulte Hautärzte*innen, Hausärzte*innen oder Internist*innen und umfasst eine vollständige Begutachtung Ihrer Haut – schnell, unkompliziert und schmerzfrei.
Dieses Angebot gilt bundesweit und steht allen gesetzlich Versicherten offen – ohne Zuzahlung.
BIG-Zusatzleistung
Als Zusatzleistung bietet Ihnen die BIG in vielen Bundesländern das Hautkrebsscreening bereits ab Geburt an.
Mehr drin für Ihre Haut: Zusätzliche Vorsorgeleistungen in vielen Region Deutschlands
In vielen Bundesländern bieten wir Ihnen über die gesetzliche Leistung hinaus die Möglichkeit zur Vorsorge schon ab Geburt alle 2 Jahre.
Diese erweiterte Leistung können Sie bei Ärztinnen und Ärzten in Anspruch nehmen, die an besonderen Verträgen mit der BIG teilnehmen. Ob auch Ihre Region dazugehört und wie Sie passende Ärztinnen finden, sehen Sie hier:
Bayern Zur Praxisliste Berlin Hamburg Zur Praxisliste Hessen Zur Praxisliste Mecklenburg-Vorpommern -> Bei der Suche bitte den Filter "Zusatzangebote Hautkrebsscreening unter 35 Jahre (BIG direkt gesund)“ aktivieren. Zur Praxisliste Nordrhein - Fachärzte Zur Praxisliste Fachärzte*innen Nordrhein - Hausärzte Zur Praxisliste Rheinland-Pfalz Zur Praxisliste Schleswig-Holstein Zur Praxisliste Thüringen -> Bei der Suche bitte den Filter Feld "Sonderverträge „Hautscreening (BIG direkt gesund)“ aktivieren. Zur Praxisliste Westfalen-Lippe Zur Praxisliste
Sie haben Fragen?
Sie sind unsicher, welche Leistungen Ihnen zustehen oder wie Sie eine teilnehmende Praxis finden? Unsere Kundenberater*innen sind gerne für Sie da – telefonisch, per Mail oder im Chat.
Was passiert beim Hautkrebs-Screening?
Beim Hautkrebs-Screening liegt das Hauptaugenmerk auf den drei häufigsten Hautkrebserkrankungen Basalzellkrebs, Stachelzellkrebs und malignes Melanom („Schwarzer Hautkrebs“). Da Hautkrebs am ganzen Körper entstehen kann und nicht nur an Stellen, die besonders der Sonne ausgesetzt sind, wird beim Screening die gesamte Haut gründlich mit einer beleuchteten Lupe bzw. Auflichtmikroskopie untersucht. Dazu zählen auch Kopfhaut und Fußsohlen. Der Patient zieht sich in der Regel bis auf die Unterwäsche aus und wird eingehend durch den Arzt untersucht.
IGeL: Videodokumentation
Die Videodokumentation zählt nicht zum gesetzlichen Hautkrebs-Screening und kann daher nicht erstattet werden.
Häufige Fragen zu Hautkrebs und Vorsorge

BIG-Leistung: Hautcheck mit der App dermanostic

Leberflecken
