BIG direkt gesund
Beitragssatz

BIG direkt gesund bleibt 2023 mit Beitragssatz unter dem GKV-Durchschnitt

DORTMUND/AACHEN, 08.12.2022. BIG direkt gesund wird im kommenden Jahr mit 1,45 Prozent einen unterdurchschnittlichen Zusatzbeitragssatz erheben. Zudem bleiben die freiwilligen Satzungsleistungen in vollem Umfang erhalten. Das hat der Verwaltungsrat der Krankenkasse am Donnerstag, 8. Dezember 2022, in Aachen entschieden.

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Insgesamt hat die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in 2023 ein Defizit von 17 Milliarden Euro zu verkraften. Daher wird der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent angehoben. „Wir werden unseren Zusatzbeitragssatz jedoch nur um 0,15 Prozentpunkte auf 1,45 Prozent erhöhen. Da sich wiederum Arbeitgeber und unsere Mitglieder diesen Betrag teilen, bedeutet dies für jede Seite jeweils ein kleines Plus von 0,075 Prozent“, erläutert Robert Leitl, Verwaltungsratsvorsitzender der BIG. Der allgemeine Beitragssatz bleibt stabil bei 14,6 Prozent. Zuzüglich des Zusatzbeitragssatzes von 1,45 Prozent kommt die BIG somit auf einen Beitragssatz von 16,05 Prozent.

 

Die amtierenden Verwaltungsratsvorsitzenden und die Vorstände der BIG.

Die derzeit alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden Robert Leitl (oben links) für die Arbeitgeberseite sowie Helmut Krause (oben rechts) für die Versichertenseite sowie die Vorstände Markus Bäumer (unten links) und Peter Kaetsch. | © Stephan Schütze / BIG direkt gesund

Vermögensabführung und Mehrausgaben bei Leistungen

„Gern hätten wir für unsere Mitglieder den Beitragssatz auch im Jahr 2023 stabil gehalten. Die Politik hat uns jedoch eine Vermögensabführung von 19,4 Millionen Euro aufgezwungen, auf die wir keinen Einfluss haben. Das ist bitter. Denn 11,3 Millionen Euro entsprechen bei der BIG etwa einem Beitragssatz-Zehntel. Zudem rechnen wir damit, dass wir für unsere rund 512.000 Versicherten im kommenden Jahr knapp sechs Prozent mehr für Leistungen ausgeben werden, um die gute medizinische Versorgung gewährleisten zu können“, so Robert Leitl weiter.

 

Freiwillige Satzungsleistungen bleiben unangetastet

Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender BIG direkt gesund, betont: „Trotz unseres unterdurchschnittlichen Beitragssatzes bleiben die zahlreichen freiwilligen Satzungsleistungen für unsere Versicherten unangetastet.“ Ob kostenlose Reiseimpfungen, Online-Coachings und professionelle Zahnreinigung oder Zuschüsse für Osteopathie und sportmedizinische Untersuchungen sowie ein großzügiges Bonusprogramm: „Wir bieten diese Leistungen unseren Kundinnen und Kunden weiterhin ohne Abstriche an“, betont Markus Bäumer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BIG.

Vorschläge für nachhaltige GKV-Finanzreform liegen vor

Der Verwaltungsrat hat zudem den Haushaltplan für 2023 verabschiedet, der Einnahmen für die Kranken- und Pflegeversicherung von mehr als zwei Milliarden Euro vorsieht. „Leider vermissen wir auch für 2023 und die nachfolgenden Jahre eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bisher hat die Politik leider nur Stückwerk abgeliefert. Unsere Vorschläge für eine zukunftssichere GKV liegen schon länger auf dem Tisch“, sagt Helmut Krause, stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender.

Drei Bausteine für eine nachhaltige Finanzierung

Die BIG schlägt gemeinsam mit den weiteren fünf Innungskrankenkassen drei Bausteine vor: Die Nachjustierung und Dynamisierung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen, die Ausweitung der Steuerfinanzierung auf Basis der gesundheits- beziehungsweise umweltbezogenen Lenkungssteuern sowie die Abkehr vom alleinigen Lohnkostenmodell durch Beteiligung der Digital-/ Plattformökonomie an den Kosten der Sozialversicherung. „Bedauerlicherweise sind diese Vorschläge von der Politik bisher nicht aufgegriffen worden. Alle Beitragszahlenden in der GKV sind die Leidtragenden“, so Helmut Krause. Ob dem Gesundheitsminister endlich im nächsten Jahr die angekündigte große Gesundheitsreform gelinge, bleibe abzuwarten. Das in diesem Jahr verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz habe die Erwartungen der Krankenkassen und damit auch der Beitragszahlenden jedenfalls bei Weitem nicht erfüllt.