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Gesetzliche Vorgaben des Medizinischen Dienstes
Die BIG ist stets bemüht, Ihnen alle Leistungen zu erfüllen. Die Kranken- und Pflegekassen sind in vielen Fällen allerdings dazu verpflichtet, den MD zur Begutachtung (z. B. für die Arbeitsunfähigkeitsprüfung, Rehabilitationskuren, Pflegegradfeststellung) zu beauftragen. Dieser beurteilt dann im Einzelfall, ob die Leistungen für den medizinischen oder pflegerischen Bedarf des Versicherten angemessen sind.
Fallberatungen und Begutachtungen durch den MD
Insgesamt führt das zu sehr vielen Begutachtungen. Zunächst müssen versichertenbezogene Fragestellungen in einer Sozialmedizinischen Fallberatung (SFB) besprochen werden. Bleiben dort Fragen offen, werden diese vom MD im Rahmen einer Begutachtung geprüft. Im Jahr 2023 haben die Medizinischen Dienste der einzelnen Bundesländer 2.955.000 sozialmedizinische Empfehlungen für die Krankenkassen ausgestellt. Davon waren 1.423.000 Krankenhausabrechnungsprüfungen, 482.000 bezogen sich auf eine Arbeitsunfähigkeit, 346.000 auf Rehamaßnahmen und 238.000 auf Hilfsmittel usw.
Beratung von Krankenkassen
Das zweite Standbein des Medizinischen Dienstes ist die Beratung von Krankenkassen und den Verbänden. Grundsätzliche Fragen zur Gestaltung von Leistungen und Präventionsmaßnahmen, Kuren und Rehabilitations-Maßnahmen beantwortet der MD. Weiterhin bietet der MD Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit Krankenhausgesellschaften und anderen Leistungserbringern.
Finanzierung und Gesamtkosten
Finanziert wird der Medizinische Dienst von den Kranken- und Pflegekassen. Die Beitrag der einzelnen Kassen ist abhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder im jeweiligen Bundesland. Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen für die Medizinischen Dienste betrugen im Jahr 2011 über eine halbe Milliarde Euro.
Wer arbeitet beim MD?
Rund 12.000 Fachkräfte arbeiten beim Medizinischen Dienst. Sie prüfen zum einen, ob medizinische oder pflegerische Voraussetzungen für individuelle Leistungen vorliegen (z. B. Pflegegrad). Zum anderen stellen sie sicher, dass Krankenhäuser, Pflegeheime und Pflegedienste die gesetzlichen Qualitätsstandards erfüllen.
Das Personal besteht u.a. aus:
- Pflegegutachter*innen (ca. 41 Prozent)
- Ärzt*innen (ca. 21 Prozent)
- Verwaltungsfachräfte (ca. 9 Prozent)
Mehrere Jahrzehnte hieß der MD Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK). Seit 2021 gilt die Bezeichnung MD (Medizinischer Dienst). Grund dafür war das MDK-Reformgesetz "für bessere und unabhängigere Prüfungen", das ihn aus dem früheren Medizinischen Dienst der Krankenkassen herauslöste. Ziel der Reform war es, mehr Unabhängigkeit, Transparenz und Effizienz bei Beratungen und Begutachtungen zu schaffen.
Warum heißt der MDK jetzt MD?
Weiterführende Links

Gesundheitstelefon für Versicherte
