Als Beamte/-r oder Pensionär/-in können Sie sich freiwillig bei der BIG versichern. Wir berechnen Ihre Beiträge zur freiwilligen Versicherung dann nach dem Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte. Als Mindesteinkommen nehmen wir 1.178,33 Euro an (Mindestbemessungsgrundlage).
Persönliche Beratung Ob am Telefon rund um die Uhr oder in den Filialen stehen wir Ihnen bei Seite.
Geld zurück Mit unseren Wahltarifen können Sie bis zu 600 Euro zurückbekommen. Mehr erfahren
Präventionskurse Egal ob Aqua Gym, Pilates, Rückenschule oder Yoga, wir fördern Ihre Gesundheit mit bis zu 240 Euro. Mehr erfahren
Schnelle Facharzttermine Wir vermitteln Ihnen kompetente Fachärtze in Rekordzeit. Mehr erfahren
Gesundheitstelefon Wir stehen Ihnen rund um die Uhr für alle Gesundheitsfragen zur Verfügung. Mehr erfahren
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In meineBIG können Sie Rechnungen und Anträge bequem vom Sofa aus einreichen.
Der Beitragsrechner bietet Ihnen in übersichtlicher Form und abgestimmt auf Ihre individuelle Situation die Möglichkeit zum Krankenkassenvergleich. So unterstützt unser Tarifrechner Sie dabei, die beste gesetzliche Krankenversicherung für Sie zu finden.
Weiterführende Informationen
Beiträge für Arbeitseinkommen + Vermietung/ Verpachtung
Sie zahlen Beiträge zur freiwilligen Versicherung maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5175,00 Euro. Wenn Sie mehr verdienen, zahlen Sie für diese Einkünfte keine Beiträge. Von Ihren Einkünften zahlen Sie den Beitragssatz zur Krankenversicherung von 15,65 Prozent (ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent zuzüglich individueller Zusatzbeitragssatz der BIG von 1,65 Prozent). Wenn Sie eine Rente oder andere Versorgungen beziehen, zahlen Sie aus diesen Einkünften den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent zuzüglich des individuellen Beitragssatzes der BIG von 1,65 Prozent - somit insgesamt 16,25 Prozent. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,40 Prozent (kinderlose Personen zahlen ab 23 Jahren einen Zuschlag von 0,6 Prozent). Sofern Sie einen Beihilfeanspruch haben, zahlen Sie anstatt 3,40 Prozent lediglich 1,525 Prozent zur Pflegeversicherung (zzgl. 0,6 Prozent bei Kinderlosigkeit).
Sofern Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen, zahlen Sie lediglich den halben Beitrag.
Wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich krankenversichert ist, werden dessen Einkünfte unter gewissen Umständen ebenfalls als beitragspflichtiges Einkommen berücksichtigt. Die Berechnung der Beiträge erfolgt in diesem Fall maximal bis zur Höhe der halben Beitragsbemessungsgrenze von 2.587,50 Euro. Von den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners können Sie für jedes gemeinsame unterhaltberechtigte Kind folgende Beträge abziehen:
1.178,33 Euro, wenn das Kind aufgrund der Einkünfte des Ehegatten nicht kostenlos gesetzlich in der Familienversicherung mitversichert werden kann und aus diesem Grund privat oder studentisch gesetzlich versichert wurde
707 Euro, wenn das Kind kostenlos gesetzlich familienversichert ist
Dies gilt nicht, wenn Sie monatlich mehr als 2.587,50 Euro verdienen, Ihr Ehegatte ein niedrigeres Einkommen erzielt als Sie, oder wenn Sie von Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt leben.
Um den Beitrag für Sie berechnen zu können, benötigt die BIG von Ihnen entsprechende Einkommensnachweise. Wenn Sie monatlich Bezüge, Pensionen, Rente oder damit vergleichbare Einkünfte haben, benötigt die BIG den jeweils aktuellsten Nachweis darüber. Dies kann z.B. eine Gehaltsabrechnung oder ein Rentenbescheid sein. Wenn Sie andere Einkünfte z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen haben, weisen Sie diese durch Ihren aktuellsten Einkommensteuerbescheid nach. Aus allen Ihren Einkünften errechnet die BIG Ihr durchschnittliches beitragspflichtiges Einkommen pro Monat und berechnet Ihren Beitrag – jedoch mindestens ausgehend von Einnahmen von 1.178,33 Euro.
Wenn sich Ihre Einnahmen ändern und Sie darüber einen neuen Nachweis haben, reichen Sie diesen bitte schnellstmöglich bei der BIG ein. Wenn Ihre Einkünfte gestiegen sind, können Sie dadurch Nachforderungen vermeiden. Wenn sich Ihre Einkünfte erhöhen, passt die BIG Ihren Beitrag ab dem Zeitpunkt der Änderung bzw. ab dem Folgemonat nach Ausstellung des Einkommensteuerbescheides an.
Für freiwillige Mitglieder unterliegen alle Einnahmen der Beitragspflicht, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können – unabhängig von ihrer steuerlichen Beurteilung. Hierzu gehören zum Beispiel:
Einkommen aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit (ausgenommen die monatliche Pauschale von 300 Euro)
der Zahlbetrag der gesetzlichen Rente
private Renten oder rentenähnliche Einnahmen
Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten oder Direktversicherungen
Pensionen
Laufendes Gehalt / Bezüge (Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden anteilig für das gesamte Jahr berücksichtigt)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden
BAföG (nur der staatliche Zuschuss)
Stipendien und Studienbeihilfen
Beitragsübernahmen des Trägers der Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
Gegebenenfalls das Einkommen eines nicht gesetzlich Versicherten Ehepartners oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartners