Suchergebnisse zu "b.i.g."
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Teilweise Befreiung von Zuzahlungen
Haben Sie im Jahr Zuzahlungen von mehr als zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinnahmen, befreit die BIG Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen. Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen zahlen maximal ein Prozent.
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Rückbildungsgymnastik
Reichen Sie uns hier Ihre Rechnung für die Erstattung der Rückbildungsgymnastik ein.
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Offenes MRT (Magnetresonanztomographie)
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Pflegekurse
Wer einen Angehörigen betreut und pflegt, hat alle Hände voll zu tun. Um die häusliche Pflege zu erleichtern und zu verbessern, übernimmt die BIG die Kosten für Pflegekurse. Laden Sie hier Ihre Rechnung für die Erstattung hoch.
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Wohnumfeldverbesserung
Damit die Pflege in den eigenen vier Wänden möglich ist, muss oft etwas an der Wohnung umgebaut werden. Diese sogenannten „Wohnumfeldverbesserungen“ bezuschusst die BIG mit bis zu [leistungen:wohnumfeldverbesserungen] Euro pro Maßnahme. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Pflege und zum Antrag haben: 0231 5557 320 144.
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Künstliche Befruchtung
Künstliche Befruchtung kann eine Chance sein, um eine Schwangerschaft zu ermöglichen. Wenn Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin Ihnen zu einer künstlichen Befruchtung rät, übernehmen wir die gesetzlichen 50 Prozent der Kosten und zusätzlich bis zu [beitraege:kuenstlichebefruchtung_max] Euro als Extra-Zuschuss der BIG, wenn beide Ehepartner bei der BIG versichert sind.
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Bescheinigung für Krankenhausleistungen für Ihre Zusatzversicherung
Benötigen Sie für Ihre Zusatzversicherung eine Bestätigung von uns, dass wir die Kosten für Wahlleistungen wie z.B. Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung nicht übernehmen, fordern Sie diese bitte hier an. Sie erhalten die Mitteilung per Post.
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Fahrkosten zur Reha
Hier können Sie die Fahrkosten zur stationären Vorsorge oder Rehabilitation zur Erstattung einreichen. Bitte nutzen für alle anderen Fahrkosten z.B. zur Dialyse den Postweg oder die Geschäftsstelle.
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Ambulante Vorsorge und Kuren
Hier können Sie die Erstattung für Ihre ambulante Vorsorgemaßnahme beantragen. Dazu zählen die vertraglichen Kosten der kurärztlichen Behandlung, Aufwendungen für Bäder oder Massagen sowie z. B. Verbandmittel oder Arzneimittel.
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Heilmittel Langzeitverordnung
Sie benötigen dauerhaft Heilmittel wie beispielsweise Krankengymnastik und haben eine Langzeitverordnung? Beantragen Sie hier die Genehmigung dieser Langzeitverordnung.