Masern – Symptome, Ansteckungsgefahr und Impfung

Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2026Lesezeit: 7 Minuten
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt – und sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit. Auch wenn die Zahl der Erkrankungen in Deutschland durch die Impfung insgesamt deutlich zurückgegangen ist, kommt es immer wieder zu Ausbrüchen. In diesem Artikel erfährst du, woran du Masern erkennst, wie sie diagnostiziert und behandelt werden und wie du dich und andere am besten schützt.

Wusstest du?

Masern werden durch das Masernvirus ausgelöst, das ausschließlich Menschen befällt. Die Erkrankung zählt zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten weltweit: Schon ein kurzer Kontakt mit einer infizierten Person reicht aus, um sich anzustecken. Wer nicht geimpft und mit einer erkrankten Person im selben Raum ist, hat eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, sich ebenfalls zu infizieren.

Viele Erkrankte genesen vollständig. Masern sind dennoch nicht harmlos und können schwer verlaufen: Sie können das Immunsystem über Monate schwächen und zu ernsten Komplikationen führen – von Mittelohr- und Lungenentzündungen bis hin zu einer gefährlichen Gehirnentzündung. Eher selten tritt Jahre später die schwere und immer tödlich verlaufende Spätfolge SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis) auf. Die wichtigste Maßnahme, um dich und andere zu schützen, ist die Masern-Impfung. Sie ist wirksam, gut verträglich und in Deutschland für bestimmte Personengruppen sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Verdacht auf Masern, und jetzt?

Masernviren werden vor allem durch Tröpfchen und Aerosole übertragen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen entstehen. Auch eine Übertragung über Hände oder Gegenstände wie Türgriffe ist möglich (Schmierinfektion). Die Viren können sich zudem in geschlossenen Räumen über die Luft verteilen – eine Ansteckung ist deshalb auch ohne direkten Kontakt zu einer erkrankten Person möglich, etwa wenn man sich kurz zuvor in demselben Raum aufgehalten hat.

Nach der Ansteckung dauert es in der Regel zehn bis 14 Tage (sieben oder bis zu 21 Tage sind auch möglich), bis erste Symptome auftreten. Eine Maserninfektion verläuft typischerweise in zwei Phasen:

  • Vorstadium (erste Phase) ● Fieber
    ● Husten, Schnupfen, Halsschmerzen
    ● Bindehautentzündung mit tränenden, lichtempfindlichen Augen
    ● Kopfschmerzen
    ● weißliche, kalkspritzerartige Flecken an der Mundschleimhaut (Innenseite der Wangen)

    In dieser Phase ähneln die Beschwerden oft einer starken Erkältung oder Grippe – Masern werden deshalb häufig erst spät erkannt. Genau in dieser Phase ist die Ansteckungsgefahr für andere aber bereits am höchsten: Sie beginnt schon drei bis fünf Tage, bevor der typische Hautausschlag sichtbar wird.
  • Hauptstadium (zweite Phase) Nach einigen Tagen sinkt das Fieber kurzzeitig, bevor es erneut ansteigt. Zeitgleich entwickelt sich der charakteristische Hautausschlag (Masern-Exanthem).
    Selten verläuft die Infektion auch deutlich milder, mit kaum sichtbarem Ausschlag. Diese sogenannten „mitigierten“ Masern treten vor allem bei unvollständigem Impfschutz auf, sind aber laut RKI weniger ansteckend.

Wie werden Masern diagnostiziert?

Ärztinnen und Ärzte erkennen Masern häufig bereits am typischen Hautausschlag und den begleitenden Beschwerden. Da sich die Symptome jedoch leicht mit anderen Infektionen wie Röteln oder Scharlach verwechseln lassen, wird bei Verdacht auf Masern zusätzlich eine Labordiagnostik durchgeführt: Ein Rachenabstrich oder eine Urinprobe wird auf das Virus untersucht, ergänzend kann eine Blutuntersuchung auf Antikörper erfolgen. Bei Verdacht auf eine Masern-Enzephalitis kann zudem eine Untersuchung des Nervenwassers notwendig sein.

Wie sehen Masern aus?

Der typische Masern-Ausschlag beginnt meist im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich von dort auf den ganzen Körper aus. Die zunächst kleinen, hellroten bis bräunlichen Flecken werden im Verlauf größer und fließen ineinander. Klingt der Ausschlag nach einigen Tagen ab, schuppt sich die Haut häufig. Etwa eine Woche nach Beginn der Erkrankung geht das Fieber in der Regel zurück.

Meldepflicht bei Masern

Masern sind in Deutschland eine meldepflichtige Erkrankung. Ärztinnen und Ärzte müssen bereits einen Verdachtsfall unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Auch Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas oder Schulen sind gesetzlich verpflichtet, das Gesundheitsamt umgehend zu informieren, wenn ihnen ein Masernfall bekannt wird. Wichtig für den Umgang mit Kontaktpersonen:

  • Erkrankte müssen den Kontakt zu anderen Menschen meiden und dürfen keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen oder Pflegeheime besuchen oder dort arbeiten.
  • Das gilt auch für nicht ausreichend geschützte Familienmitglieder oder Mitbewohnende.
  • Kontaktpersonen sollten über den Verdacht informiert werden – auch die Arztpraxis sollte vor einem Besuch vorgewarnt werden, damit entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
  • Ungeschützte Kontaktpersonen sollten sich möglichst innerhalb von drei Tagen nach Kontakt impfen lassen.
  • Die Ansteckungsgefahr besteht in der Regel von vier Tagen vor bis einschließlich vier Tagen nach Beginn des Hautausschlags.

Was hilft bei einer Masern-Infektion?

Gegen das Masernvirus selbst gibt es keine wirksamen Medikamente – eine ursächliche Behandlung ist nicht möglich. Die Therapie zielt deshalb ausschließlich darauf ab, die Beschwerden zu lindern (symptomatische Behandlung):

  • Fiebersenkende und schmerzlindernde Medikamente können die Beschwerden erträglicher machen.
  • Konsequente Schonung, ausreichend Flüssigkeit und symptomorientierte Behandlung unterstützen die Erholung des Körpers.
  • Bei erhöhter Lichtempfindlichkeit können abgedunkelte Räume die Beschwerden lindern.

Treten Komplikationen auf, kann ein Krankenhausaufenthalt notwendig werden. Hausmittel, wie sie etwa bei einer Erkältung sinnvoll sind, können ergänzend zur Linderung leichter Begleitsymptome beitragen – sie ersetzen jedoch keine ärztliche Behandlung und können den Krankheitsverlauf selbst nicht beeinflussen.

Besonders gefährdete Personengruppen

Das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf ist bei bestimmten Gruppen erhöht:

  • Säuglinge und Kleinkinder unter fünf Jahren
  • Erwachsene, insbesondere über 20 Jahre
  • Menschen mit geschwächtem Immunsystem
  • Schwangere: Eine Masern-Infektion während der Schwangerschaft kann das Risiko für eine Früh- oder Fehlgeburt erhöhen, ein niedriges Geburtsgewicht ist außerdem möglich.

Mögliche Langzeitfolgen von Masern

Auch wenn Masern meist ohne bleibende Schäden ausheilen, sind schwere Komplikationen möglich. Bei etwa 1 von 1.000 Erkrankten kommt es zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis), die lebensgefährlich sein kann und bei einem Teil der Betroffenen zu bleibenden Schäden des Nervensystems führt.

Eine besonders gefürchtete, sehr seltene Spätfolge ist die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE): Diese fortschreitende Entzündung des Gehirns tritt erst Jahre nach der ursprünglichen Masern-Infektion auf – im Schnitt etwa sechs bis acht Jahre später – und verläuft immer tödlich. Sie betrifft schätzungsweise 4 bis 11 von 100.000 Masernerkrankungen. Kinder haben ein deutlich höheres Risiko, eine SSPE zu entwickeln, besonders kleine Kinder im ersten Lebensjahr.

Zusätzlich schwächt eine Masern-Infektion das Immunsystem nachweislich über viele Monate, teilweise bis zu einem Jahr und länger, wodurch das Risiko für weitere Infektionskrankheiten wie Mittelohr-, Lungen- oder Magen-Darm-Entzündungen steigt.

So lassen sich Masern vermeiden

Der beste Schutz gegen Masern ist die Impfung, die Kosten übernimmt die BIG. Die MAsernimpfung ist in Deutschland als Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) beziehungsweise zusätzlich gegen Windpocken (MMRV-Impfung) verfügbar – einen Einzelimpfstoff gegen Masern gibt es hierzulande nicht. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Kinder zwei Impftermine:

  • 1. Impfung: im Alter von 11 Monaten (bei frühem Kita-Eintritt bereits ab 9 Monaten möglich)
  • 2. Impfung: im Alter von 15 Monaten, mit einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfung

Nach der zweiten Impfung sind etwa 95 bis 100 Prozent der Geimpften dauerhaft, in der Regel lebenslang, vor Masern geschützt. Auch Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und in ihrer Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist, sollten die Impfung nachholen.

Gibt es eine Impfpflicht in Deutschland?

Seit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Nachweispflicht für Masernimmunität. Das bedeutet konkret:

  • Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen vor dem Eintritt in Kindergarten, Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen.
  • Die Nachweispflicht gilt ebenso für die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson.
  • Nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kitas, Schulen) oder medizinischen Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen) arbeiten, müssen ihren Impfschutz ebenfalls belegen.
  • Der Nachweis erfolgt über das Kinderuntersuchungsheft (gelbes Heft), den Impfausweis, ein ärztliches Attest oder einen Bluttest auf Antikörper.

Trotz dieser Regelungen bestehen weiterhin Impflücken: Im Jahr 2023 lag die Impfquote für die erste MMR-Impfung bei 15 Monate alten Kindern bei 87 Prozent, die Quote für die zweite Impfung bei 24 Monate alten Kindern nur bei 77 Prozent. Zum Ende des zweiten Lebensjahres hatten damit rund 23 Prozent der Kinder noch keinen vollständigen Impfschutz.

Gemeinsam die Gruppe schützen

Damit sich Masern nicht weiter ausbreiten können, ist eine hohe Impfquote in der Bevölkerung entscheidend – dieses Prinzip wird als Gemeinschafts- oder Gruppenschutz (oder auch Herdenimmunität) bezeichnet. Sind ausreichend viele Menschen geimpft, werden auch Personen indirekt geschützt, die selbst nicht geimpft werden können, etwa Säuglinge oder immungeschwächte Menschen.

Da Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt zählen, muss die Impfquote besonders hoch sein, um eine Ausbreitung zuverlässig zu verhindern: Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind dafür mehr als 95 Prozent der Bevölkerung nötig. Dieses Ziel wird in Deutschland bislang nicht flächendeckend erreicht, weshalb es weiterhin zu regionalen Ausbrüchen kommt.

Häufige Fragen zu Masern

Quellen

  1. Robert Koch-Institut (RKI) :
    RKI-Ratgeber Masern
  2. Robert Koch-Institut (RKI):
    Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutz­impfung gegen Masern
  3. Bundesministerium für Gesundheit (BMG):
    Masern
  4. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) | GI:
    Masern
  5. Apotheken Umschau:
    Warum Masern so gefährlich sind und wie man sich vor der Krankheit schützt
Verfasst von
BIG Redaktion - geprüft von Vita Health Media

Medizinisch geprüft von: Vita Health Media