Junge Mutter mit Baby auf dem Arm

Mutterschaftsgeld - Abgesichert ins Familienleben

Als BIG-Mitglied erhalten Sie Mutterschaftsgeld für die Dauer des Mutterschutzes (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung), wenn Sie zu Beginn des Mutterschutzes z. B. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld beziehen.

Mutterschaftsgeld beantragen - So funktioniert's

  1. Sie bekommen etwa sieben Wochen vor der Entbindung von Ihrem Arzt eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung. Sobald Sie uns diese Bescheinigung eingereicht haben erhalten Sie bis zur Entbindung Mutterschaftsgeld. Nutzen Sie unseren Online-Antrag
  2. Nach der Entbindung senden Sie uns bitte die Geburtsbescheinigung „Für Zwecke der Mutterschaftshilfe“ als Kopie zu. Das Dokument erhalten Sie vom Standesamt. Dann überweisen wir den Rest des Mutterschaftsgeldes für acht Wochen nach der Entbindung. Nutzen Sie auch hierfür den Online-Antrag

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Sind Sie berufstätig, liegt das Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten drei abgerechneten Kalendermonate. Anteilig übernimmt die BIG einen Höchstbetrag von 13 Euro pro Tag. Alles, was darüber hinausgeht, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Selbstständige Erwerbstätige, die freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Wie lange bekommen Sie Mutterschaftsgeld?

Im Regelfall bekommen Sie das Mutterschaftsgeld jeweils für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- oder Frühgeburten sogar für zwölf Wochen nach dem Geburtstermin. Frühgeburt bedeutet, dass das Kind unter 2.500 Gramm wiegt oder wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen bzw. wegen verfrühter Beendigung der Schwangerschaft einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf. Nach der Entbindung bzw. im Anschluss an das Mutterschaftsgeld erhalten Mütter oder Väter vom Bund ein steuerfreies Erziehungsgeld. Übrigens: Während Sie Mutterschafts- oder Erziehungsgeld beziehen, führt die BIG Ihre Krankenversicherung für Sie als pflichtversicherte Arbeitnehmerin beitragsfrei weiter.

Unsere beliebtesten Services

  • Online-Antrag: Mutterschaftsgeld Als Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hier online beantragen.
    Mehr erfahren
  • Unser Ratgeber „Schwangerschaft & Geburt“ In unserem Bereich "Gesund leben" finden Sie spannende Artikel zu den Themen Schwangerschaft und Familie - qualitätsgesichert und unterhaltsam aufbereitet.
    Mehr erfahren

Gesetzliche Neuerung für Mütter behinderter Kinder

Liegt eine Behinderung im Sinne des Gesetzes vor, dann haben Sie einen Anspruch auf die verlängerte Schutzfrist, wie bei Früh- und Mehrlingsgeburten. Statt 8 Wochen, stehen Ihnen dann 12 Wochen zu.

Schwangerschaft & Geburt - unser Special für die Schwangerschaft

Kinderwunsch, Schwangerschaft und das turbulente Leben mit Kindern - unser Bereich "Gesund leben" bietet viele Artikel für diese intensive Lebensphase! Fundierte und qualitätsgesicherte Infos, die immer spannend und unterhaltsam aufbereitet sind und neue Antworten auf alte Fragen geben.

Frau hält ein Ultraschallbild in die Kamera.
Mutterschaftsgeld einfach erklärt

Datenschutzhinweis

Dieses eingebettete Video wird von YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA bereitgestellt.
Beim Abspielen wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird YouTube mitgeteilt, welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, kann YouTube Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich zuzuordnen. Dies verhindern Sie, indem Sie sich vorher aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.
Wird ein YouTube-Video gestartet, setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über das Nutzerverhalten sammeln.
Wer das Speichern von Cookies für das Google-Ads-Programm deaktiviert hat, wird auch beim Anschauen von YouTube-Videos mit keinen solchen Cookies rechnen müssen. YouTube legt aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen ab. Möchten Sie dies verhindern, so müssen Sie das Speichern von Cookies im Browser blockieren.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://policies.google.com/privacy.
Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=iYkiNIKY5Ko

Mutterschaftsgeld einfach erklärt

Viele Frauen haben vor der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Aber wie viel Geld erhalten Sie und von wem? Unser Erklärvideo schafft Klarheit.

Elterngeld

Wer nach der Mutterschutzfrist nicht sofort wieder arbeiten möchte, kann in Elternzeit gehen. Das Elterngeld kann bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden.

Mutterschaftslohn

Wenn Sie vor Beginn des Mutterschutzes aus medizinischen Gründen nicht mehr arbeiten dürfen und einem sogenannten Beschäftigungsverbot unterliegen, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter (§ 11 MuSchG). Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine schwangere Frau als Kindergärtnerin arbeitet und gegen Masern, Mumps und Windpocken nicht immun ist. Das fortgezahlte Gehalt ist Arbeitsentgelt trotz fehlender Arbeitsleistung. Als solches unterliegt es der Lohnsteuerpflicht in gleichem Maße wie der Beitragspflicht zur Sozialversicherung, anders als der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Mehr hierzu bei finanztip.de

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung

Bundesamt für Soziale Sicherung - Mutterschaftsgeldstelle - Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Tel.: 0228.619 - 1888 Fax.: 0228.619 - 1877

Fragen zum Thema

Da Mutterschaftsgeld als Ersatz für den Lohn dienen soll, haben in der Regel nur berufstätige Mütter Anspruch darauf. Ob und wie viel Anspruch Sie haben, hängt maßgeblich von Ihrem Versicherungsstatus ab:

  • Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und freiwillig gesetzlich Versicherte haben vollen Anspruch
  • Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einmalig bis zu 210 Euro
  • Geringfügig Beschäftigte können beim Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld beantragen
  • Arbeitnehmerinnen in Elternzeit erhalten von ihrer Krankenkasse 13 Euro pro Tag. Den Arbeitgeberzuschlag gibt es hier nicht.
  • Selbstständige und freiwillig Versicherte erhalten Mutterschaftsgeld, abhängig davon, ob Sie auch Krankengeld beziehen würden.
  • Arbeitslose Mütter erhalten nur dann Mutterschaftsgeld, wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben
  • Familienversicherte Mütter erhalten kein Mutterschaftsgeld

Für die Beantragung des Mutterschaftsgelds gibt es keine gesetzliche Frist, es empfiehlt sich jedoch, den Antrag vor Beginn des Mutterschutzes zu stellen. Also sechs Wochen vor der Geburt.

Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die BIG zahlt, genau wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen, pro Tag bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld. Verdienen Sie aktuell netto mehr als diesen Betrag, zahlt ihr Arbeitgeber die Differenz als Arbeitgeberzuschuss. Während des Mutterschutzes erhalten Sie so dasselbe Nettogehalt wie vorher.
Geringfügig Beschäftigte oder privat Versicherte erhalten vom Bundesversicherungsamt einmalig bis zu 210 Euro Mutterschaftsgeld.

Rund sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstag stellt der behandelnde Frauenarzt/Frauenärztin eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag aus, das ist der Antrag auf Mutterschaftsgeld. Bitte füllen Sie die Rückseite komplett aus und reichen uns diese unterschrieben ein.

Nach Erhalt der Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag fordern wir umgehend die Entgeltbescheinigung von ihrem Arbeitgeber an. Sobald uns die Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers vorliegt, werden wir die erste Zahlung bis zum voraussichtlichen Entbindungstag anweisen. Nach der Geburt reichen Sie uns bitte die amtliche Geburtsurkunde (ausgestellt vom Standesamt) ein und wir werden die zweite Zahlung veranlassen.

Mit der zweiten Zahlung des Mutterschaftsgeldes erhalten Sie umgehend die Bescheinigung für die Elterngeldstelle.

Ja, diese wird automatisch zum Jahreswechsel an Sie versandt.

Ja. Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Sie senden uns ganz normal die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag zu, Ihr Krankengeld wird dann zu Anfang der Schutzfrist eingestellt. Die Berechnung erfolgt dann analog als Arbeitnehmer oder Arbeitslosengeldbezieher.

Es gibt für Sie keine Änderung. Sie erhalten während des Beschäftigungsverbotes Entgeltfortzahlung und danach bekommen Sie von uns Mutterschaftsgeld mit Schutzfristbeginn.

Ihre Mitgliedschaft als Arbeitnehmerin besteht weiterhin fort. Diese wird für den Zeitraum der Elternzeit kostenlos weitergeführt. Als Arbeitslosengeldbezieher melden wir Sie nach der Schutzfrist bei uns an und Sie werden für die Zeit beitragsfrei geführt.