Was ist Chlor?
Chlor ist ein chemisches Element, das in der Natur meist in gebundener Form vorkommt. Aufgrund seiner stark desinfizierenden Eigenschaften wird es seit vielen Jahrzehnten zur Wasseraufbereitung und Desinfektion eingesetzt, um Bakterien, Viren und andere Mikroorganismen abzutöten oder deren Vermehrung verhindern. Genau dieser Effekt macht Chlor für Schwimmbäder, teilweise auch für die Trinkwasserversorgung und manchmal auch als Reinigungsmittel so wertvoll. Zudem finden sich auch auch in einigen kosmetischen Produkten Chlorverbindungen, meist in gebundener Form als Konservierungsstoffe oder antimikrobiell wirksame Inhaltsstoffe (z. B. Hypochlorous Acid). Sie werden dort allerdings in anderer Form und Dosierung eingesetzt.
Nutzen und Risiken von Chlor in Frei- und Schwimmbädern
Badegäste tragen selbst bei guter Körperhygiene immer Keime, Hautschuppen, Schweiß, Kosmetikreste und andere Stoffe ins Wasser. Chlor verhindert, dass sich Bakterien, Viren, Pilze und Co. im Wasser ausbreiten und für Gesundheitsrisiken sorgen. Für die meisten Menschen ist gechlortes Schwimmbadwasser gesundheitlich unbedenklich. Dennoch können manche Personen empfindlich reagieren. Besonders häufig treten trockene Haut, gerötete Augen, leichte Reizungen der Schleimhäute oder eine Badeotitis auf. Ursache ist oft nicht das Chlor selbst, sondern die Reaktionsprodukte, die entstehen, wenn Chlor mit Schweiß, Urin oder anderen organischen Stoffen zusammentrifft. Diese sogenannten Chloramine sind auch für den typischen Schwimmbadgeruch verantwortlich. Bei Menschen mit Asthma oder empfindlichen Atemwegen können hohe Konzentrationen solcher Stoffe in schlecht belüfteten Hallenbädern und durch regelmäßige Besuche Beschwerden verstärken. Das bedeutet jedoch nicht, dass Schwimmen Asthma verursacht. Im Gegenteil. Schwimmen hält fit und beugt Asthma dadurch sogar vor.
Auch die Frage nach Krebs taucht immer wieder auf. Tatsächlich können bei der Chlorung bestimmte Nebenprodukte entstehen, darunter sogenannte Trihalogenmethane (THM). Einige dieser Stoffe werden wissenschaftlich kritisch betrachtet. Die in deutschen Schwimmbädern zulässigen Grenzwerte sind jedoch streng geregelt und werden regelmäßig überwacht (in Schwimmbädern gilt: maximal 0,02 Milligramm THM pro Liter). Nach aktuellem Kenntnisstand besteht für Badegäste bei Einhaltung dieser Vorgaben kein relevantes Krebsrisiko durch gelegentliche oder regelmäßige Schwimmbadbesuche.

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So schützt ihr euch vor Chlor in Schwimm- und Freibädern
Komplett vermeiden lässt sich der Kontakt mit Chlor in Schwimmbädern kaum. Mit einigen einfachen Maßnahmen könnt ihr Haut, Augen und Haare jedoch wirksam entlasten.
- 1 Wenn ihr beispielsweise Asthma oder andere Atembeschwerden habt, kann es sinnvoll sein, auf Freibäder auszuweichen, da ihr dort weniger stark mit dem typischen Chlorgeruch in Kontakt kommt. Wenn ihr regelmäßig Beschwerden während oder nach dem Schwimmen habt, können Naturgewässer und Naturbäder eine Alternative sein.
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In Chlorbädern
Vor dem Schwimmen gründlich duschen, um Schweiß, Kosmetik und Hautrückstände zu entfernen. Geht gerade mit Klein- und Grundschulkindern vor und während des Schwimmbadaufenthalts zur Toilette, damit die Jüngsten nicht ins Schwimmbecken pullern. Erklärt ihnen am besten auch, warum das wichtig ist. - 3 Tragt eine gut sitzende Schwimmbrille, um Augenreizungen vorzubeugen. Auch könnt ihr zusätzlich auf Badekappe und spezielle Ohrstöpsel zurückgreifen.
- 4 Nach dem Baden zeitnah duschen und Chlorreste von Haut und Haaren abspülen.
- 5 Gerade bei empfindlicher, trockener oder Neurodermatitis geplagter Haut: Cremt euch nach dem Duschen mit einer feuchtigkeitsspendenden beziehungsweise rückfettenden Pflege ein und versorgt eure Haare gegebenenfalls mit Conditioner und oder Maske.Neurodermitis: Was gegen den Juckreiz hilft und Entzündungen lindert
Nutzen und Risiken von Chlor in Leitungswasser
Viele Menschen verbinden einen leichten Chlorgeruch sofort mit Leitungswasser im Urlaub. In Deutschland ist die Situation jedoch anders als in vielen anderen Ländern. Trinkwasser wird hierzulande nicht routinemäßig dauerhaft gechlort. Chlor kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn eine zusätzliche Desinfektion notwendig ist. Das kann beispielsweise nach Verunreinigungen, Hochwasserereignissen oder bei bestimmten Wassergewinnungsverfahren der Fall sein. Ziel ist auch hier immer der Schutz vor gesundheitsschädlichen Keimen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Selbst wenn Leitungswasser zeitweise einen leichten Chlorgeschmack aufweist, ist es in der Regel weiterhin sicher trinkbar und ungefährlich, da die Konzentrationen deutlich unter gesundheitlich bedenklichen Werten liegen müssen. Die deutsche Trinkwasserüberwachung zählt zu den strengsten weltweit und kontrolliert die Einhaltung der Grenzwerte regelmäßig. Wer den Geschmack als störend empfindet, kann das Wasser einige Zeit offen stehen lassen oder gekühlt trinken. Das verändert zwar nicht die Qualität, macht den Geschmack für viele Menschen jedoch angenehmer. Im Zweifelsfall kauft euch für diese Phase oder im Urlaub Wasser aus dem Supermarkt.
Wie gefährlich sind Reinigungsmittel mit Chlor?
Das Umweltbundesamt rät ausdrücklich davon ab, chlorhaltige Reinigungsmittel routinemäßig im Haushalt zu verwenden, da sie im Alltag meist nicht notwendig sind und sowohl Umwelt als auch Gesundheit belasten können. Chlorhaltige Reinigungsmittel werden dennoch manchmal im Haushalt zur Schimmelbekämpfung, Desinfektion und Aufhellung von Oberflächen und Fugen eingesetzt. Vergiftungen beim Kind sind deshalb leider keine Seltenheit.
Wenn ihr nicht darauf verzichten wollt, gelten folgende Sicherheitsmaßnahmen:
Chlorreiniger niemals mit säurehaltigen Reinigern oder Essig mischen oder mit anderen Chemikalien kombinieren, da sonst gesundheitsschädliche Gase entstehen können. Nur in gut belüfteten Räumen verwenden oder bei Räumen ohne Fenster sparsam einsetzen, während der Anwendung den Raum verlassen und die Tür geöffnet lassen. Handschuhe und alte Kleidung tragen und Gebrauchshinweise genau beachten. Außerhalb der Reichweite von Kindern anwenden und sicher lagern.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit:Schwimm- und Badebeckenwasser
- Umweltbundesamt:Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§-20-Liste)
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