Suchergebnisse zu "Pflegeleistungen beantragen"
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Pflegeleistungen beantragen
Hier können Sie ambulante Pflegeleistungen, die Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Pflege zu Hause unterstützen, beantragen. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Pflege und zum Antrag haben: 0231 5557 320 144.
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Verhinderungspflege-Rechnung einreichen
Wenn Ihnen Kosten für Verhinderungspflege entstanden sind, reichen Sie uns gerne Ihre Rechnung ein.
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Entlastungsleistungen (Nachbarschaftshilfe)
Wenn Ihnen Kosten für die Nachbarschaftshilfe im Rahmen der Entlastungsleistungen entstanden sind, reichen Sie uns gerne Ihre Rechnung ein. Ein Abrechnungsformular erhalten Sie nach vorheriger Antragstellung bei unserer Pflegekasse.
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Bestehende Pflegeleistung umstellen
Sie möchten Ihre bestehende Pflegeleistung umstellen? Dann füllen Sie bitte einfach den Online-antrag aus und wir kümmern uns um die Umstellung. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Pflege und zum Antrag haben: 0231 5557 320 144.
Pflegeleistungen beantragen
Wir lassen Sie beim Thema Pflege nicht allein und unterstützen Sie gerne. Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt, wer körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt oder gesundheitlich so belastet ist, dass er seinen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Voraussetzung: Die Person ist voraussichtlich für mindestens sechs Monate pflegebedürftig. Hier finden Sie Informationen, wie Sie Pflegeleistungen beantragen.
Tages- und Nachtpflege
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können zusätzlich zu den ambulanten Pflegeleistungen eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung besuchen. Das kann z. B. sinnvoll sein, wenn die Pflegeperson tagsüber berufstätig ist oder die eigene Familie versorgen muss. Die Einrichtungen nehmen den Pflegebedürftigen für die Zeiten auf, in denen die Pflege zu Hause nicht sichergestellt ist.
meineBIG - Ihr Service rund um die Uhr erreichbar
meineBIG ist vollgepackt mit vielen Services und Formularen, die Krankenkasse leichter machen – von Leistungen beantragen über Rechnungen einreichen bis Yoga-Kurs machen.
Pflege
Ob durch Krankheit, Behinderung oder altersbedingt: Wenn Sie dauerhaft Pflege benötigen, ist die Pflegeversicherung der BIG für Sie da. Als Mitglied der BIG sind Sie und Ihre Familienangehörigen gesetzlich pflegeversichert.
Pflege von Kindern
Gerade die Pflege von Kindern stellt Familien vor eine große Herausforderung. Deshalb gelten für die Feststellung des Pflegegrades von Kindern besondere Bestimmungen. Da auch gesunde Kinder mehr Unterstützung benötigen als Erwachsene, wird bei Kindern ermittelt, inwieweit die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des erkrankten Kindes von denen eines gesunden Kindes abweichen.
Leistungen bei Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2 bestehen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Hier finden Sie alle Leistungen, die Sie bei Pflegegrad 2 unterstützen können.