Suchergebnisse zu "Big Technologie"
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Schwangerschaftsabbruch
Da die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch recht hoch sind, kann eine Schwangere ohne oder mit geringem Einkommen eine Kostenübernahme bei der BIG beantragen. Dieser Antrag muss vor dem Eingriff gestellt werden und kann nicht rückwirkend genehmigt werden.
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Antrag Haushaltshilfe
Sie müssen ins Krankenhaus oder sind schwer erkrankt und benötigen Hilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt? Die BIG unterstützt Sie und übernimmt im gegebenen Rahmen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Bei einer akuten Erkrankung oder Verschlimmerung sowie auch in der Schwangerschaft oder Geburt, benötigen Sie für den Antrag der Haushaltshilfe ein ärztliches Attest, das Sie hier als Vorlage herunterladen können.
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Pflegekurse
Wer einen Angehörigen betreut und pflegt, hat alle Hände voll zu tun. Um die häusliche Pflege zu erleichtern und zu verbessern, übernimmt die BIG die Kosten für Pflegekurse. Laden Sie hier Ihre Rechnung für die Erstattung hoch.
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Teilweise Befreiung von Zuzahlungen
Haben Sie im Jahr Zuzahlungen von mehr als zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinnahmen, befreit die BIG Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen. Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen zahlen maximal ein Prozent.
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Wohnumfeldverbesserung
Damit die Pflege in den eigenen vier Wänden möglich ist, muss oft etwas an der Wohnung umgebaut werden. Diese sogenannten „Wohnumfeldverbesserungen“ bezuschusst die BIG mit bis zu [leistungen:wohnumfeldverbesserungen] Euro pro Maßnahme. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Pflege und zum Antrag haben: 0231 5557 320 144.
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Künstliche Befruchtung
Künstliche Befruchtung kann eine Chance sein, um eine Schwangerschaft zu ermöglichen. Wenn Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin Ihnen zu einer künstlichen Befruchtung rät, übernehmen wir die gesetzlichen 50 Prozent der Kosten und zusätzlich bis zu [beitraege:kuenstlichebefruchtung_max] Euro als Extra-Zuschuss der BIG, wenn beide Ehepartner bei der BIG versichert sind.
Teilnahmeerklärung BIG eVerordnung
Papierverordnungen gehören der Vergangenheit an. Mit dem Angebot von eVerordnung Hilfsmittel bekommen Sie die Verordnung für Ihr Hilfsmittel einfach und direkt auf Ihr Smartphone.
Versichertenkarte
Ihre Versichertenkarte ist Ihre Eintrittskarte für das gesamte gesetzliche Leistungsspektrum bei Ärzten und Krankenhäusern. Auch E-Rezepte können Sie über Ihre Karte in der Apotheke einlösen. Auf dem Chip Ihrer Versichertenkarte sind dazu Ihre Versichertendaten und entsprechende Zertifikate (Schlüssel) gespeichert. Ihr integriertes Foto weist Sie eindeutig als Karteninhaber aus und schützt so vor Missbrauch. Nur bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren und pflegebedürftigen Personen wird kein Foto integriert.
BIG eVerordnung
Mit der App für eVerordnungen haben Sie Ihre Verordnung Hilfsmittel auf Ihrem Smartphone und damit immer dabei. Ohne lästigen Papierkram lösen Sie Ihre elektronische Verordnung schnell und sicher bei einem Hilfsmittelanbieter, z. B. einem Sanitätshaus, ein.
FAQ BIG eVerordnung
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur BIG eVerordnung.