Gesetzliche Vorgaben
Die BIG ist stets bemüht, Ihnen alle Leistungen zu erfüllen. Die Kranken- und Pflegekassen sind in vielen Fällen allerdings dazu verpflichtet, den MD zur Begutachtung zu beauftragen. Dieser beurteilt dann im Einzelfall, ob die Leistungen für den medizinischen oder pflegerischen Bedarf des Versicherten angemessen sind.
Fallberatungen und Begutachtungen
Insgesamt führt das zu sehr vielen Begutachtungen. Zunächst müssen versichertenbezogene Fragestellungen in einer Sozialmedizinischen Fallberatung (SFB) besprochen werden. Bleiben dort Fragen offen, werden diese vom MD im Rahmen einer Begutachtung geprüft. Allein im Jahr 2012 führten die Medizinischen Dienste der einzelnen Bundesländer ca. 4,1 Mio. sozialmedizinische Fallberatungen und ca. 2,3 Mio. Begutachtungen im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen durch. Krankenhausleistungen haben dabei einen Anteil von über 40 Prozent ausgemacht. Arbeitsunfähigkeit wurde in knapp einem Viertel alle Begutachtungen geprüft.
Beratung von Krankenkassen
Das zweite Standbein des Medizinischen Dienstes ist die Beratung von Krankenkassen und den Verbänden. Grundsätzliche Fragen zur Gestaltung von Leistungen und Präventionsmaßnahmen, Kuren und Rehabilitations-Maßnahmen beantwortet der MD. Weiterhin bietet der MD Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit Krankenhausgesellschaften und anderen Leistungserbringern.
Finanzierung und Gesamtkosten
Finanziert wird der Medizinische Dienst von den Kranken- und Pflegekassen. Die Beitrag der einzelnen Kassen ist abhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder im jeweiligen Bundesland. Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen für die Medizinischen Dienste betrugen im Jahr 2011 über eine halbe Milliarde Euro.